Zusätzlich verteilt das Land laut Landesaufnahmegesetz ab 2016 jährlich pauschal weitere 35 Millionen Euro auf die Kommunen. Diese Gelder sollen insbesondere der Unterbringung und Versorgung von Asylbegehrenden und geduldeten Ausländern dienen.
Außerdem hat sich ab dem 1. Januar 2016 die Erstattungspauschale erhöht, die das Land an die Kommunen für die Aufnahme von Flüchtlingen zahlt. Demnach leistet das Land nun ab Verteilung eines Flüchtlings in die Kommune eine Pauschale in Höhe von 848 Euro pro Monat und Flüchtling – bis der Erstbescheid im Rahmen des Asylverfahrens durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ergeht. „Damit erhöht sich die bisherige Erstattungspauschale von 513 Euro effektiv um zusätzliche 335 Euro. Das ist eine stattliche Erhöhung“, betont Integrationsministerin Alt.