| Integration

Vicente begrüßt die Entscheidung des Presserates zum Erhalt des Diskriminierungsverbotes

Der Beauftragte der Landesregierung für Migration und Integration, Miguel Vicente, begrüßt die Entscheidung des Deutschen Presserats, nach der in der Berichterstattung die Herkunft mutmaßlicher Straftäterinnen und Straftäter nur dann genannt werden soll, wenn diese Information für das Verständnis des Tathergangs relevant ist.

„Die Entscheidung des Presserats beugt Vorurteilen und der potenziellen Diskriminierung ganzer Gruppen vor“, erklärt Vicente. „Ich vertraue darauf, dass die Medien verantwortungsvoll abwägen und handeln, wenn es gilt zu entscheiden, ob die Nennung der Herkunft oder Nationalität eines Tatverdächtigen   beziehungsweise eines Täters, notwendig ist für das Verständnis eines Hergangs oder das Herstellen eines sachlichen Bezugs. Hier geht es nicht darum, die Medien zu gängeln, zu kontrollieren oder ihnen gar einen Maulkorb zu verpassen. Sondern es geht darum, dass sich jede und jeder Publizierende dessen bewusst ist, was es bedeutet, etwa die Staatsangehörigkeit eines Zugewanderten zu nennen. Damit können Klischees bedient werden, die dann im schlimmsten Fall zur Vorverurteilung vieler anderer unbeteiligter und unschuldiger Menschen führen. Dies können wir uns in einer Gesellschaft, die wie die unsere von Vielfalt geprägt ist, nicht leisten. Wenn das Zusammenleben auch in Zukunft weiter gut funktionieren soll, dann brauchen wir Offenheit und Toleranz in der Begegnung und dem Umgang mit allen Menschen, die hier leben.“ 

Vicente begrüßt außerdem, dass der Deutsche Presserat einen Leitfaden zur Auslegung der entsprechenden Richtlinie bereitstellen möchte. Der Deutsche Presserat hatte sich zu der Richtlinie im Nachgang der Berichterstattung zu den Ereignissen der Silvesternacht in Köln geäußert.

Teilen

Zurück