Selbsthilfe Rheinland-Pfalz
In Deutschland sind geschätzt 3,5 Millionen Menschen in Selbsthilfegruppen aktiv.
In Rheinland-Pfalz gibt es rund 3000 Selbsthilfegruppen zu Hunderten von Themen - von Angsterkrankungen bis Zöliakie.
Das Team der Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe Rheinland-Pfalz (kurz LAG KISS RLP) setzt sich aus Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Selbsthilfekontaktstellen zusammen. Sie arbeiten fach- und themenübergreifend und sie stellen zur Stärkung der Selbsthilfearbeit umfangreiche Informations-, Beratungs- und Unterstützungsangebote bereit, mit dem Ziel, Selbsthilfe und Bürgerengagement anzuregen, zu unterstützen und zu stabilisieren.
Ansprechpartner
LAG KISS RLP
C/o SEKIS Trier
Gartenfeldstraße 22
54295
Trier
Telefon: 06 51 14 11 80
Telefax: 06 51 99 17 68 8
E-Mail: kontakt@sekis-trier.de
Webseite: https://selbsthilfe-rlp.de
Wer wird gefördert:
Selbsthilfegruppen
Wie wird gefördert:
Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände fördern die gesundheitsbezogene Selbsthilfe in Deutschland.
Die Förderung gliedert sich in zwei Stränge:
Zum einen in die Gemeinschaftsförderung und zum anderen in die kassenindividuelle Förderung - das gibt Paragraf 20h des Sozialgesetzbuches (SGB) V vor.
70 Prozent der gesetzlich vorgesehenen Fördermittel fließen in die Pauschalförderung, maximal 30 Prozent in die krankenkassenindividuelle Projektförderung.
Die Kassen in Rheinland-Pfalz haben sich zur GKV-Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe Rheinland-Pfalz zusammengeschlossen. Vertreter der Selbsthilfe wirken dort beratend mit. Die Förderung kann als Pauschal- oder Projektförderung erfolgen.
Die Pauschalförderung von Rheinland-Pfalz dient zur Neugründung einer Selbsthilfegruppe oder der Übernahme von laufenden Kosten wie Mietkosten, regelmäßig erscheinenden Medien, dem Internetauftritt oder regelmäßig stattfindenden Aktivitäten.
Die Projektförderung ist „die gezielte, zeitlich begrenzte Förderung einzelner, abgegrenzter Vorhaben und Aktionen von Selbsthilfegruppen“. Das heißt, Krankenkassen können zu bestimmten Themenstellungen gezielt Projekte einzelner Selbsthilfegruppen fördern. Hierzu zählen beispielsweise die Erstellung neuer Veröffentlichungen oder die Durchführung von themenspezifischen Seminaren.
Förderhöhe:
Die Pauschalförderung beträgt bis zu 1.000€. Bei der Projektförderung handelt es sich um Individualförderungen.
Förderdauer:
Je nach Vorhaben. Die Pauschalfinanzierung erfolgt i.d.R. für bis zu einem Jahr.
Voraussetzungen:
Die unterschiedlichen Voraussetzungen, Bestimmungen und die erforderlichen Unterlagen können Sie der unten angegebene Webseite entnehmen.
Hinweise:
Weitere Informationen finden Sie unter Selbsthilfe RLP.
Außerdem können Sie Hier noch weitere Informationen zur Gewährung einer Landeszuwendung (Projektförderung) des rheinlandpfälzischen Ministeriums für Wissenschaft und Gesundheit erhalten.