Balmoral-Stipendium

Das Künstlerhaus Schloss Balmoral ist Schnittstelle zur Vergabe der Stipendien für Bildende Kunst von und nach Rheinland-Pfalz. Neben den eigenen Stipendien werden auch die des Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz betreut. Für die verschiedenen Stipendien gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Wer fördert: Trägerschaft liegt bei der Kunsthochschule Mainz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU)

Laufzeit: Verschiedene Laufzeiten

Ansprechpartner

Künstlerhaus Schloss Balmoral
Villenpromenade 11
56130 Bad Ems
Telefon: 02603 9419-0
Telefax: 02603 9419-16
E-Mail: info@balmoral.de
Webseite: https://www.kulturstiftung-rlp.de/

Wer wird gefördert: Für ein Stipendium können sich Bildende Künstlerinnen und Künstler bewerben, die ein abgeschlossenes Kunststudium nachweisen können sowie eine anschließende künstlerische Tätigkeit von drei Jahren.

Wie wird gefördert: Für Bildende Künstlerinnen und Künstler
- Zwei 4-monatige Anwesenheitsstipendien
- Vier 8-monatige Anwesenheitsstipendien

Für Geisteswissenschaftlerinnen und Geisteswissenschaftler
- Ein 8-monatiges Anwesenheitsstipendium für eine Kuratorin oder einen Kurator

Stipendien für Bildende Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland- Pfalz
- Wiepersdorf, Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf (3-monatiges Stipendium)
- Burgund-Franche-Comté (3-monatiges Stipendium)
- Paris, Cité Internationale des Arts (zwei 6-monatige Stipendien)
- Projekt (zwei 6-monatige Stipendien)
- Südkorea, MMCA Residency Goyang (3-monatiges Stipendium)

Künstlerische Auflagen bestehen für diese Stipendien nicht.

Achtung: Seit 2015 dürfen sich Künstlerinnen und Künstler mit Bezug zu Rheinland-Pfalz dreimal pro Landesstipendium bewerben, das heißt dreimal um ein Projektstipendium, dreimal um ein Paris-Stipendium etc. (bisherige Bewerbungen eingeschlossen), allerdings nur alle zwei Jahre.

Als Bezug zu Rheinland-Pfalz gilt (und/oder): Wer hier geboren ist, hier Bildende Kunst mit Abschluss studiert hat, hier wohnt oder hier als Künstlerin/Künstler arbeitet (ausgenommen Stipendienaufenthalte in RLP).

Was wird gefördert: Einzelheiten finden Sie bei dem jeweiligen Stipendium.

Unterlagen:  Bewerbungsunterlagen (keine Originale!)

1. 2-seitiges Bewerbungsformular mit Passfoto
2. Lebenslauf mit künstlerischem Werdegang und bisherigen Förderungen
3. Abschlusszeugnis
4. Erläuterungen zu künstlerischer Arbeit und Zielen während des Stipendienaufenthaltes (insgesamt max. 300 Wörter)
5. Max. 10 Fotos oder sonstiges Bildmaterial der künstlerischen Arbeiten (max. DIN A4, keine Diapositive, keine Foto-CDs, keine Mac-Daten-CDs)

Optional:
- max. 1 Ausstellungskatalog; kein Gruppenkatalog
- max. 1 Videodatei im Format mp4; nicht länger als 15 Minuten, per WeTransfer an info@balmoral.de; Dateiname: Name, Titel und Stipendium

Die Bewerbungsunterlagen dürfen das Format DIN A4 und mit Verpackung ein Gewicht von 2 kg nicht überschreiten. Bewerbungen per E-Mail werden nicht berücksichtigt.

Bewerbungsformular
Für jedes Stipendium steht im Bewerbungszeitraum ein 2-seitiges Bewerbungsformular bei dem jeweiligen Stipendium zum Download bereit. Dieses muss ausgefüllt und unterschrieben der Bewerbung beiliegen. Bewerbungen ohne vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Bewerbungsformular werden nicht zugelassen.

Rückversand
Bitte beachten Sie: Ist der Vermerk zur Rücksendung der Bewerbungsunterlagen nicht angekreuzt, werden diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens automatisch vernichtet.

Haftungsausschluss
Das Künstlerhaus Schloss Balmoral übernimmt keine Haftung für eingesandte Bewerbungsunterlagen. 

Antragsfristen: Der Bewerbungszeitraum läuft von Anfang März bis Ende April eines jeden Jahres. Die Deadline ist im Bewerbungsformular zu finden.

Hinweise:

Nähere Informationen zu den Stipendien finden Sie Hier.