Balmoral-Stipendium

Die Artist Residency Schloss Balmoral fördert bildende Künstler:innen aus aller Welt und jeden Alters durch jährlich ausgeschriebene Stipendien. Diese sind seit 2013 an eine künstlerische Gattung oder ein Thema gebunden. Die geförderten Künstler/-innen leben und arbeiten im Schloss Balmoral in Bad Ems. Diese werden durch das Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit gefördert. Die Stipendien unterscheiden sich nach Dauer und Bewerber/-innengruppe. Die Stipendien für die Artists Residency Schloss Balmoral (ARSB) werden zu einem jährlich wechselnden Jahresthema vergeben.

Außerdem ermöglichen und koordinieren sie die Vergabe von Stipendien für andere Residenzorte, auf die sich nur Künstler:innen mit Bezug zu Rheinland-Pfalz bewerben können. Diese, vom Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration geförderte Kategorie, umfasst Stipendien in Wiepersdorf, Künstlerhaus Schloss Wiepersdorf; ISBA, Burgund-Franche-Comté ; Paris, Cité Internationale des Arts ; Südkorea, MMCA Residency Goyang und ortsunabhängige Projektstipendien. 

Wer fördert: Trägerschaft liegt bei der Kunsthochschule Mainz an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz (JGU)

Laufzeit: Verschiedene Laufzeiten

Ansprechpartner

Artist Residency Schloss Balmoral
Villenpromenade 11
56130 Bad Ems
Telefon: 02603 9419-0
Telefax: 02603 9419-16
E-Mail: info@balmoral.de
Webseite: https://balmoral.de

Wer wird gefördert:

Für ein Stipendium können sich Bildende Künstlerinnen und Künstler bewerben, die ein abgeschlossenes Kunststudium nachweisen können sowie eine anschließende künstlerische Tätigkeit von drei Jahren.

Wie wird gefördert:

Aufenthaltsstipendium mit Zuschüssen an den jeweiligen Orten. Die Einzelheiten finden Sie unter dem jeweiligen Stipendium.

Was wird gefördert:

Das bundesweit einmalige Angebot soll den inhaltlich künstlerischen Austausch unter den anwesenden Künstler:innen intensivieren. Daraus erwächst zudem eine Intensivierung des fachspezifischen Austausches mit externen Künstler/-innen, Referent/-innen, Dozent/-innen, Kurator/-innen, usw.

Förderhöhe:

je nach Stipendium

Förderdauer:

vier bis acht Monate

Unterlagen:

Mit dem Bewerbungsformular, welches auf der unten angegebenen Webseite zu finden ist müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:

- 2-seitiges Bewerbungsformular
- Lebenslauf mit Werdegang und bisherigen Förderungen
- Erläuterungen zu künstlerischer/pädagogischer Arbeit und Zielen während des Stipendienaufenthaltes (insgesamt max. 300 Wörter
- Max. 10 Fotos oder sonstiges Bildmaterial der Arbeiten

Optional: max. 1 Ausstellungskatalog

Bewerbungsunterlagen für die Stipendien in Südkorea müssen in deutscher und englischer Sprache, für die Stipendien in Frankreich in deutscher sowie französischer oder englischer Sprache eingereicht werden. Die per Post zugesandten Bewerbungsunterlagen dürfen das Format DIN A4 nicht überschreiten.

Antragsfristen: Der Bewerbungszeitraum läuft von Anfang März bis Ende April eines jeden Jahres.

Hinweise:

Das Angebot und nähere Informationen zu den Stipendien finden Sie Hier.