Deutscher Literaturfonds e.V.

Aufgabe des Deutschen Literaturfonds ist satzungsgemäß die Förderung der zeitgenössischen deutschsprachigen Literatur. Dies umfasst:
a) die Förderung von literarisch herausragenden deutschsprachigen Schriftstellerinnen und Schriftstellern,
b) die Förderung von bundesweit richtungweisenden Initiativen und Modellvorhaben auf dem Gebiet der Literatur, einschließlich der literarischen Vermittlung und Rezeption.
c) Sicherung von wichtigen literarischen Traditionen für die Gegenwart.

Ziel des Literaturfonds ist es also nicht nur, die unmittelbaren Voraussetzungen für literarisches Schaffen, sondern insgesamt das Klima der literarischen Rezeption, Diskussion und Entwicklung in der Bundesrepublik Deutschland zu verbessern.

Wer fördert: Deutscher Literaturfonds e.V.

Ansprechpartner

Deutscher Literaturfonds e.V.
Alexandraweg 23
64287 Darmstadt
Telefon: 06151 40930
Telefax: 06151 409333
E-Mail: info@deutscher-literaturfonds.de
Webseite: http://www.deutscher-literaturfonds.de

Wer wird gefördert: qualifizierte deutschsprachige Schrifstellerinnen und Schriftsteller

Wie wird gefördert:

Autorenförderung: Werkstipendien für Autorinnen und Autoren zur Förderung eines literarisch hochrangigen Projekts.

Vermittlungsförderung: Projektzuschüsse

Was wird gefördert: Schriftstellerinnen und Schriftsteller können im Rahmen der Autorenförderung für ein bestimmtes literarisches Projekt ein Stipendium beantragen.

Förderhöhe: Werkstipendien: maximale Höhe 3.000 EUR pro Monat

Förderdauer: Werkstipendien: maximale Laufzeit ist ein Jahr. Verlängerung ist in Ausnahmefällen auf Antrag möglich.

Voraussetzungen: Informationen zu Voraussetzungen finden Sie unter der unten angegebenen Homepage.

Unterlagen: Bei einer Bewerbung sind zusätzlich zum Antragsformular folgende Dokumente als pdf-Dateien einzureichen:

- ein Exposé, in dem das angestrebte Projekt vorgestellt wird

- eine Arbeitsprobe von zwanzig Seiten

- eine Bio-Bibliographie

Antragsfristen: Einreichfristen: 30. September für die Vergabesitzung im Frühjahr. 31. Januar für die Sitzung im Sommer. 31. Mai für die Sitzung im Herbst. Kriterium für den rechtzeitigen Eingang eines Antrags ist der Poststempel. Anträge via E-Mail werden nicht entgegengenommen.

Hinweise:

 Nähere Informationen finden Sie Hier.