Künstlerförderung durch Trustee-Programm EHF 2010 (Konrad-Adenauer-Stiftung)

Die Konrad-Adenauer-Stiftung vergibt im Rahmen ihres Künstlerförderungsprogamms Stipendien an bedürftige und besonders befähigte Künstler mit deutscher Staatsbürgerschaft. Die Finanzierung erfolgt durch das Trustee-Programm EHF 2010.

Wer fördert: Konrad-Adenauer-Stiftung

Ansprechpartner

Konrad-Adenauer-Stiftung e.V.
Abteilung Kultur
Dr. Hans-Jörg Clement
Tiergartenstr. 35
10907 Berlin
Telefon: 030/26996-3220
E-Mail: ursula.moss@kas.de
Webseite: http://www.kas.de

Wer wird gefördert: Künstlerinnen und Künstler

Wie wird gefördert: Studien- und Arbeitsstipendien

Förderhöhe: Insgesamt werden sechs einjährige Arbeitsstipendien im Bereich Bildende Kunst, zwei im Bereich Literatur, eines in der Sparte Komposition und eines in der Kategorie Tanz vergeben, die jeweils mit € 12.000 dotiert sind (bei monatlicher Auszahlung, Beginn April, Ende März des Folgejahres). Das Stipendium umfasst weiterhin die Teilnahme an einer Gruppenausstellung und für einen ausgewählten Künstler eine Solo-Show.

Förderdauer: Studienstipendien: in der Regel zwei Semester
Arbeitsstipendien: maximal 12 Monate

Unterlagen: Die Bewerbungsmappen müssen Zeugniskopien, einen tabellarischen Lebenslauf, Arbeitsproben und eine kurze, selbstformulierte Beschreibung des eigenen Arbeitsansatzes beinhalten. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium an der Hochschule/Akademie, in der Regel mit Meisterschülerabschluss. Ob Empfehlungen oder Gutachten beigelegt werden, bleibt den BewerberInnen überlassen.

Antragsfristen: Die Bewerbung für die Künstlerförderung erfolgt per Post. Eine Registrierung online über das Registrierungsportal ist nicht erforderlich. Sie können sich bis spätestens zum 31. Mai für das Stipendium im darauffolgenden Jahr bewerben. Es gilt das Datum des Poststempels.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.