Europäischer Sozialfonds (ESF) Plus (2021-2027)

Der Europäische Sozialfonds (ESF) wird auch künftig als "ESF Plus" wichtigstes Finanzierungs- und damit auch Förderinstrument der EU für Investitionen in Menschen sein.

Der Europäische Sozialfonds (ESF) bildet das zentrale Finanzierungsinstrument der Europäischen Union für Investitionen in die Aus- und Weiterbildung sowie die Beschäftigung. Ziel des ESF ist es, zum wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt in der EU beizutragen.

Schwerpunkte des ESF sind:
- die Förderung nachhaltiger und hochwertiger Beschäftigung und die Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte,
- die Förderung der sozialen Inklusion und die Bekämpfung von Armut und Diskriminierung,
- Investitionen in die Aus- und Weiterbildung,
- die Verbesserung der institutionellen Kapazitäten von Behörden und Interessenträgern und der effizienten öffentlichen Verwaltung.

Der ESF trägt darüber hinaus zur Erreichung anderer thematischer Ziele der Kohäsionspolitik bei, insbesondere zur Förderung der Umstellung auf eine CO 2-arme, klimaschonende und ressourceneffiziente Wirtschaft, zur Förderung der Nutzung der Informations- und Kommunikationstechnologien, zur Verstärkung von Forschung, Entwicklung und Innovation sowie zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU).

Besonderes Gewicht legt der ESF auf die Förderung
- der Gleichstellung von Frauen und Männern,
- der Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung,
- der sozialen Innovation und
- der transnationalen Zusammenarbeit.

Mindestens 20% der in jedem Mitgliedstaat zur Verfügung stehenden ESF-Mittel werden für das thematische Ziel „Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung der Armut und Diskriminierung“ bereitgestellt.

Mit der Beschäftigungsinitiative für junge Menschen wird im Rahmen des ESF die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit in Regionen der Union mit hoher Jugendarbeitslosigkeit unterstützt.

Wer fördert: Europäische Union - Europäischer Sozialfonds (ESF)

Laufzeit: Förderperiode 2021-2027 Zurzeit wird auf Basis ein erster informeller Entwurf des ESF-Programms 2021-2027 erstellt. Im November 2020 begannen die informellen Verhandlungen mit der Europäischen Kommission zur Annahme des ESF-Programms.

Ansprechpartner

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) - Referat EF 1 – Europäischer Sozialfonds
Verwaltungsbehörde
Rochusstraße 1
53123 Bonn
Telefon: (02 28) 9 95 27-35 58
E-Mail: esf@bmas.bund.de
Webseite: http://www.esf.de

Wer wird gefördert: Träger der entsprechenden Projekte

Wie wird gefördert: Zuwendung im Rahmen der Projektförderung

Was wird gefördert: Die Mitgliedstaaten schließen Partnerschaftsvereinbarungen mit der Kommission, die alle Unterstützungsleistungen aus den Struktur- und Investitionsfonds im betreffenden Mitgliedstaat umfassen. Die Mitgliedstaaten erstellen die Partnerschaftsvereinbarung gemeinsam mit den zuständigen regionalen und lokalen Stellen vor Ort.

Die Mitgliedstaaten benennen die Verwaltungs-, Bescheinigungs- und Prüfbehörden, die für die Durchführung der operationellen Programme verantwortlich sind.

Informationen über die Umsetzung des ESF in Deutschland sowie die Ansprechpartner auf Bundes- und Landesebene können hier abgerufen werden.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier