Fonds Soziokultur e.V.

Der Fonds Soziokultur e.V. fördert im Sinne seiner Satzung solche Modelle kultureller Praxis, die die alltägliche Lebenswelt in die Kulturarbeit einbeziehen und zugleich eine Rückwirkung der so entstehenden Formen von Kunst und Kultur in unsere Gesellschaft anstreben. Die Förderung der Soziokultur soll der Entfaltung der ästhetischen, kommunikativen und sozialen Bedürfnisse und Fähigkeiten aller Bürger dienen. Sie leistet damit einen Beitrag zur Erhaltung und Weiterentwicklung der kulturellen Chancengleichheit und der demokratischen Kultur in der Bundesrepublik Deutschland.

Ziele sind die Entwicklung der kulturellen Bildung der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen durch Vermittlung und Aneignung kultureller und künstlerischer Ausdrucksformen und Ermutigung und Befähigung zur aktiven Teilnahme am gesellschaftlichen Leben. Leitlinie der Förderpraxis des Fonds Soziokultur ist die Stärkung von Innovation und Kontinuität soziokultureller Praxis. Sie versteht sich als Hilfe zur Selbsthilfe, indem sie die Selbstorganisation und Selbstverantwortung in der Kulturarbeit unterstützt.
 

Wer fördert: Fonds Soziokultur e.V.

Ansprechpartner

Fonds Soziokultur
Haus der Kultur
Weberstraße 59a
53113 Bonn
Telefon: 0228 97 144 790
Telefax: 0228 97 144 799
E-Mail: info@fonds-soziokultur.de
Webseite: https://www.fonds-soziokultur.de/

Wer wird gefördert: Initiativen (= Gruppe bestehend aus mindestens 3 Menschen oder 2 Menschen und ein Rechtsträger), Vereine, Gesellschaften des Bürgerlichen Rechtes, gemeinnützige Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Unternehmergesellschaften, private Stiftungen, Kirchliche oder öffentliche Einrichtungen.

Wie wird gefördert: Vergabe von Zuschüssen und die Gewährung von Ausfallgarantien.

Was wird gefördert:
- Innovative kulturelle Projekte, die beispielhaft die Bedeutung der Soziokultur für die Kulturentwicklung in Deutschland und Europa verstärken,
- Modellhafte Vorhaben, die Impulse für die Entwicklung soziokultureller Konzepte geben,
- Initiativen

Förderhöhe: Dem Fonds Soziokultur stehen für seine Aufgaben jährliche Haushaltsmittel in einer Größenordnung bis 1 Mio. € zur Verfügung. Die ausgewählten Projekte wurden bisher mit Förderbeträgen zwischen € 5.000 und max. € 26.000 pro Vorhaben unterstützt. Der Anteil der Fördermittel des Fonds Soziokultur an der Gesamtfinanzierung eines Projektes beträgt in der Regel nur maximal 50 Prozent.

Unterlagen: Die Antragstellerinnen und Antragsteller werden gebeten, ihre Anträge möglichst auf den vom Fonds entwickelten Vordrucken zu formulieren, der über die Geschäftsstelle oder über die Internetadresse bezogen werden kann.

Antragsfristen: Anträge auf Projektförderungen können zweimal im Jahr beim Fonds Soziokultur eingereicht werden:

2. Mai
Dieser Termin ist für Projekte vorgesehen, die im zweiten Halbjahr (nicht vorher!) des laufenden Jahres beginnen sollen. Die Projekte müssen nicht bis zum 31.12. des Jahres abgeschlossen sein, sondern können auch im nachfolgenden Jahr weitergeführt werden.

2. November
Bis (spätestens) zu diesem Termin sollten Anträge für Projekte eingereicht werden, die im ersten Halbjahr des Folgejahres (nicht vorher!) beginnen sollen.

Hinweise:

Einzelpersonen können keine Förderanträge stellen.

Nähere Informationen unter Fonds Soziokultur