Förderung durch die Stiftung "Menschen in Not"

Stiftungszweck und Ziel ist die Unterstützung von bedürftigen Personen im In- und Ausland, Gesundheitshilfe, Familienhilfe, Altenhilfe, Jugendhilfe, Hilfe für behinderte und psychisch kranke Menschen sowie Hilfe für Flüchtlinge und Migranten. Dies erfolgt in Form der Vergabe von Geld- und Sachmitteln an bedürftige Personen und durch die finanzielle Unterstützung von caritativen Diensten, Projekten und Veranstaltungen.

Wer fördert: Stiftung "Menschen in Not"

Ansprechpartner

Stiftung "Menschen in Not"
Caritas-Stiftung im Bistum Trier
Kochstraße 2
54290 Trier
Telefon: 0651/ 145 195 - 70
Telefax: 0651-145 195 79
E-Mail: stiftungszentrum@bistum-trier.de
Webseite: http://www.stiftung-menscheninnot.de

Wer wird gefördert: hilfsbedürftige Einzelpersonen (Männer, Frauen und Kinder, Familien, Behinderte, alte Menschen usw.) unabhängig von Konfession und Nationalität, Maßnahmeträger von Projekten und Veranstaltungen

Wie wird gefördert: Einzelfallhilfe bzw. Projektförderung

Was wird gefördert: Förderungsfähig sind

1.) Hilfen für Personen in akuter Not (Einzelfallhilfen) sowie

2.) bei den sozialen gemeinnützigen Einrichtungen bzw. den Maßnahmen der Destinatäre insbesondere - Kosten für die Durchführung von Projekten sozialer Arbeit, - Personal- und Sachkosten hauptamtlicher Mitarbeiter/-innen, - Aufwandsentschädigungen und Fortbildungskosten ehrenamtlicher Mitarbeiter/-innen, - Investitionsaufwendungen für die für soziale Aufgaben eingesetzten abschreibungsfähigen Anlagegüter, sofern die Maßnahme auf mindestens fünf Jahre angelegt ist.

Unterlagen: Im schriftlichen Antrag soll der Destinatär in der Regel folgende Fragen beantworten:

1.) Welchen Personenkreisen soll die förderungsrelevante Maßnahme zugute kommen? (Zielgruppe? Das Konzept der Maßnahme ist dem Antrag beizufügen)

2.) Welches Personal mit welcher Qualifikation soll eingesetzt werden?

3.) Welcher Mitteleinsatz ist insgesamt erforderlich (Gesamtpersonal- und Sachkosten, Investitionsaufwendungen)?

4.) Welche Art der Aufwendungen sind in welchem Umfang für die einzelne Maßnahme erforderlich?

5.) Welche sonstigen Möglichkeiten staatlicher Finanzierung oder sonstiger privater Geldgeber werden bei der Durchführung der Maßnahme in welchem Umfang genutzt?

6.) Inwieweit kommt eine Finanzierung durch Entgelte der Zielgruppen in Betracht?

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.