Förderung gleichstellungspolitischer Vorhaben

Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend hat die Aufgabe, die Gleichstellung von Frauen und Männern zu unterstützen. Schwerpunkte sind unter anderem gleiche Chancen im Lebensverlauf von Frauen und Männern, Förderung von Erwerbstätigkeit von Frauen, Lohngerechtigkeit, Überwindung von Rollenstereotypen, Kampf gegen Sexismus und gleiche Teilhabe in Politik, Wirtschaft und Gesellschaft.

Wer fördert: Bundesministerium für Familien, Senioren, Frauen und Jugend

Ansprechpartner

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
11018 Berlin
E-Mail: info[at]bmfsfjservice.bund.de
Webseite: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj

Wer wird gefördert: Gefördert werden können alle gesellschaftspolitischen Akteurinnen und Akteure, die mit ihren Vorhaben und Maßnahmen die Gleichstellung von Frauen und Männern zum Ziel haben. Anträge auf Förderung können insbesondere von Frauenorganisationen mit überregionalem Wirkungskreis gestellt werden, die im Bereich der Frauenarbeit tätig sind.

Wie wird gefördert: Zuwendungen als Teilfinanzierung im Rahmen einer Fehlbedarfsfinanzierung in Form nicht rückzahlbarer Zuschüsse. In geeigneten Fällen ist auch eine Festbetragsfinanzierung (bei Seminaren und Tagungen) möglich.

Was wird gefördert: Bundesweit relevante gleichstellungspolitische Verbands- und Organisationsförderunq, Gleichstellungspolitische Vernetzungsarbeit, Sonder- und Großveranstaltungen von bundesweiter Bedeutung sowie Wettbewerbe, Publikationen oder Arbeitsmaterialien, Modellprojekte, Kofinanzierung von EU-Projekten

Förderhöhe: Deckung von Ausgaben der Zuwendungsempfängerin/des Zuwendungsempfängers für einzelne abgegrenzte Vorhaben, Die Zuwendungen werden grundsätzlich als Teilfinanzierung im Rahmen einer Anteil- oder Fehlbedarfsfinanzierung in Form von nicht rückzahlbaren Zuschüssen gewährt.

Voraussetzungen: Nach Maßgabe der Richtlinien können ausschließlich Maßnahmen gefördert werden, an denen ein erhebliches Bundesinteresse besteht. Das heißt, die durchgeführten Maßnahmen müssen für das gesamte Bundesgebiet von Bedeutung sein und in ihrer Art nicht durch ein Land allein wirksam gefördert werden können.

Unterlagen: Den Anträgen ist bei allen Maßnahmearten ein Finanzierungsplan, Erläuterung zu Zielen und Zweck der Maßnahme, Satzung des Vereins bzw. Verfassung o.ä. bei juristischen Personen, Nachweis über die Vertretungsberechtigung der/des Antragstellenden, beizufügen. Ebenso ist eine verbindliche Erklärung über Eigen- bzw. Drittmittel sowie eine Erklärung, dass die Gesamtfinanzierung der Maßnahme gesichert ist, beizufügen.

Antragsfristen: Um einen Überblick über die geplanten Maßnahmen zu gewinnen, sind geplante Vorhaben bis spätestens Ende Januar eines jeden Kalenderjahres anzumelden. Die vollständig förmlichen Anträge sind spätestens 12 Wochen vor Beginn der Maßnahme beim BMFSFJ einzureichen.

Hinweise:

Weiterführende Informationen finden Sie auf Hier