Förderung von bildender Kunst in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz gewährt im Bereich Bildende Kunst im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel Zuschüsse bzw. finanzielle Unterstützung für Publikationen und Projekte wie Ausstellungen, Stipendien, Symposien, Workshops u. ä., die insbesondere der Erschließung neuer Wirkungsmöglichkeiten von Bildender Kunst in Rheinland-Pfalz dienen, zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Künstlerinnen und Künstlern und Rezipienten beitragen sowie einen wesentlichen Beitrag zur Kunstvermittlung leisten oder eine Erweiterung künstlerischer Arbeitsfelder bedeuten.

Wer fördert: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz

Laufzeit: unbegrenzt

Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier - Kunstförderung
Referat 32
Postfach 1320
54203 Trier
Webseite: http://www.add.rlp.de/

Wer wird gefördert: Förderung für ihre künstlerischen Vorhaben können beantragen: freiberufliche Künstlerinnen und Künstler aller Sparten der bildenden Kunst, die in Rheinland-Pfalz geboren sind oder ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben, juristische Personen (z.B. eingetragene Vereine, Gemeinden, Landkreise, rechtsfähige Stiftungen, GmbH, Genossenschaften), die ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.

Wie wird gefördert: Projektförderung

Was wird gefördert: Publikationen sowie Projekte im Bereich der bildenden Kunst wie Ausstellungen, Stipendien, Symposien, Workshops u. ä., die insbesondere der Erschließung neuer Wirkungsmöglichkeiten von Bildender Kunst in Rheinland-Pfalz dienen, zur Verbesserung der Kommunikation zwischen Künstlern und Rezipienten beitragen, einen wesentlichen Beitrag zur Kunstvermittlung leisten, eine Erweiterung künstlerischer Arbeitsfelder bedeuten.
Nicht gefördert werden explizite Anträge auf Förderung von Produktionskosten zur Herstellung von Kunstwerken.

Förderhöhe: Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz entscheidet ob und gegebenenfalls in welcher Höhe ein Landeszuschuss gewährt werden kann.

Förderdauer: einmalige Zahlung

Antragsfristen: Anträge für Projekte und Dokumentationen sind jeweils bis zum 1. Dezember (für das Folgejahr) einzureichen.

Hinweise:

Antragsformulare und weitere Informationen finden Sie Hier.