Eingliederungszuschüsse (EGZ)

Arbeitgeber können zur Eingliederung von förderungsbedürftigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern, deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Gründe erschwert ist, einen Zuschuss zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich einer Minderleistung erhalten (Eingliederungszuschuss).

Wer fördert: Agentur für Arbeit

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz - Saarland
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/8490
Telefax: 0681/849180
E-Mail: rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de
Webseite: http://www.arbeitsagentur.de

Wer wird gefördert: Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber

Wie wird gefördert: Individualförderung

Was wird gefördert: Gefördert werden Zuschüsse zum Arbeitsentgelt zum Ausgleich von Minderleistungen der Arbeitnehmerin bzw. des Arbeitnehmers:
Eingliederungszuschüsse können erbracht werden für:
- Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die einer besonderen Einarbeitung zur Eingliederung bedürfen
- Arbeitnehmerinnen bzw. Arbeitnehmer, die das 50. Lebensjahr vollendet haben (auch ohne Vermittlungshemmnis) und vorher mindestens sechs Monate arbeitlos waren und ein Beschäftigungsverhältnis von mindestens einem Jahr begründet wird sowie
- schwerbehinderte oder sonstige behinderte Menschen sowie schwerbehinderte Menschen im Sinne des §104 Abs.1 Nr. 3 Buchstaben a-d SGB IX

Förderhöhe: Die Förderhöhe richtet sich nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung).

Die Förderung kann bis zu einer Höhe von 50 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts sowie des pauschalierten Arbeitgeberanteils am Gesamtsozialversicherungsbeitrag für die Dauer von längstens zwölf Monaten als monatlicher Zuschuss geleistet werden.

Für ältere, behinderte sowie schwerbehinderte Menschen kann der Leistungsumfang erweitert werden.

Förderdauer: Die Förderdauer richten sich ebenfalls nach dem Umfang der Einschränkung der Arbeitsleistung der Arbeitnehmerin oder des Arbeitnehmers und nach den Anforderungen des jeweiligen Arbeitsplatzes (Minderleistung).

Unterlagen: Das Online-Formular finden Sie unter der unten angegeben Webseite.

Hinweise:

 Nähere Informationen: Eingliederungszuschuss