Berufliche Eingliederung schwerbehinderter und ihnen gleichgestellter behinderter Menschen

Als personalverantwortliche Personen in Unternehmen stehen Sie vor großen Herausforderungen. Wie dem demografischen Wandel begegnen? Wie den Arbeits- und Fachkräftebedarf sichern? Die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen kann hier für Sie die richtige Antwort sein. Nutzen Sie diese personellen Ressourcen, indem Sie den Fokus von den Schwächen der Bewerberinnen und Bewerber hin zu den Stärken verschieben. Die steigende Vielfalt in den Belegschaften ist ein Gewinn für jedes Unternehmen: Nutzen Sie die Chance, neue Potenziale zu entdecken, Inklusion zu fördern und im Arbeitsumfeld passgenau einzusetzen.

Vermittlungs- und Integrationsfachkräfte sowie der Arbeitgeber-Service der BA begleiten Sie als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber während des gesamten Einstellungsprozesses und stehen Ihnen auch nach erfolgtem Arbeitsbeginn als persönliche Ansprechpersonen bei Inklusionsfragen zur Verfügung.

Wer fördert: Agentur für Arbeit, Integrationsamt

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz - Saarland
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0800 4 555520
E-Mail: rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de
Webseite: http://www.arbeitsagentur.de

Wer wird gefördert: Arbeitgeberinnen, Arbeitgeber

Was wird gefördert: Wir unterstützen Sie nach Kräften, damit ein für alle Seiten erfolgreiches, produktives Arbeitsverhältnis gelingt. Dabei bieten wir Ihnen als Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber umfassende Beratung an und fördern Ihr Engagement für Inklusion mit konkreten finanziellen Leistungen:

- einen Eingliederungszuschuss, um Fertigkeiten und Kenntnisse der Bewerberin oder des Bewerbers zu fördern

- die Erstattung der Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten

- einen Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung

- einen Zuschuss für die behindertengerechte Ausstattung des Arbeitsplatzes.

Förderhöhe: Der Eingliederungszuschuss kann gezahlt werden, wenn die Bewerberin oder der Bewerber noch nicht über die Kenntnisse verfügt, die für die Stelle nötig sind. Es ist auf Seiten der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers also davon auszugehen, dass die Einarbeitung länger dauern wird als üblich. Förderungshöhe und -dauer hängen immer vom Einzelfall ab. Lesen Sie mehr in unserem Merkblatt zum Eingliederungszuschuss. Mit unseren eServices können Sie den Fragebogen zum Eingliederungszuschuss online an die zuständige Agentur für Arbeit senden. Außerdem können die Kosten für eine Probebeschäftigung von bis zu drei Monaten erstattet werden. So geben Sie Menschen mit Behinderungen die Chance, sich in Ihrem Unternehmen zu beweisen. Zudem kann ein Zuschuss zur Aus- oder Weiterbildung beantragt werden. Diesen gibt es, wenn eine Aus- oder Weiterbildung ohne die Förderung nicht möglich ist. Lassen Sie sich von Ihrem Arbeitgeber-Service beraten.

Hinweise:

 Nähere Informationen zu den Eingliederungsmaßnahmen und den jeweiligen Voraussetzungen finden Sie Hier.