Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - Gründungszuschuss

Der Gründungszuschuss dient der Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach Existenzgründung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch die Aufnahme einer selbstständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden.

Wer fördert: Agentur für Arbeit

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz - Saarland
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/8490
Telefax: 0681/849180
E-Mail: rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de
Webseite: http://www.arbeitsagentur.de

Wer wird gefördert: Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die eine selbständige Tätigkeit aufnehmen und dadurch die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten.

Wie wird gefördert: Individualförderung

Förderhöhe: Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gewährt.

Existenzgründerinnen und Existenzgründer können einen Gründungszuschuss für sechs Monate in Höhe des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zur Sicherung des Lebensunterhalts und monatlich 300 Euro zur sozialen Absicherung erhalten. Für weitere neun Monate können 300 Euro pro Monat zur sozialen Absicherung gewährt werden, wenn eine intensive Geschäftstätigkeit und hauptberufliche unternehmerische Aktivitäten dargelegt werden.

Voraussetzungen: Ein Gründungszuschuss kann geleistet werden, wenn die Existenzgründerin/der Existenzgründer bis zur Aufnahme der selbständigen Tätigkeit einen Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss die Existenzgründerin/der Existenzgründer noch über einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen verfügen. Außerdem muss sie bzw. er ihre oder seine Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbständigen Tätigkeit darlegen.

Wichtig:
Die Existenzgründerin oder der Existenzgründer muss der Agentur für Arbeit eine positive Stellungnahme einer fachkundigen Stelle über die Tragfähigkeit der Existenzgründung vorlegen. Fachkundige Stellen sind insbesondere die Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute.

Hinweise:

Weitere Hinweise finden Sie Hier.