Unterstützung der Beratung und Vermittlung - Förderung aus dem Vermittlungsbudget

Arbeitslose, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Ausbildungssuchende, die eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen, können eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, soweit dies zur Anbahnung oder Aufnahme der Beschäftigung notwendig ist. Über die Möglichkeiten einer notwendigen Förderung informieren die Dienststellen der Bundesagentur für Arbeit.

Wer fördert: Agentur für Arbeit

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz - Saarland
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/8490
Telefax: 0681/849180
E-Mail: rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de
Webseite: http://www.arbeitsagentur.de

Wer wird gefördert: Arbeitslose Personen, von Arbeitslosigkeit bedrohte arbeitssuchende Frauen und Männer, - ausbildungssuchende Frauen und Männer, sofern nicht eine rein schulische Ausbildung angestrebt wird und Berufsrückkehrerinnen und Berufsrückkehrer

Wie wird gefördert: Individualförderung

Was wird gefördert: Als unterstützende Leistungen können
- Kosten für das Erstellen und Versenden von Bewerbungsunterlagen (Bewerbungskosten) und
- Kosten im Zusammenhang mit Fahrten zur Berufsberatung, Vermittlung, Eignungsfeststellung und zu Vorstellungsgesprächen (Reisekosten) übernommen werden.

Die Anbahnung oder Aufnahme einer Ausbildung kann nur dann gefördert werden, wenn es sich um eine berufliche Ausbildung handelt.

Eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget kann nur erfolgen, soweit es sich um notwendige Leistungen handelt. Welche Leistungen dies im Einzelnen sein können, besprechen Sie bitte mit Ihrem Ansprechpartner vor Ort.

Förderhöhe: Notwendige Kosten können übernommen werden. Welche dies im Einzelfall sind, müssen mit dem jeweils zuständigen Arbeitsvermittler besprochen werden.

Voraussetzungen: Auf die Leistungen besteht kein Rechtsanspruch.
Leistungen werden nur gewährt, wenn der Arbeitgeber keine gleichartigen Leistungen erbringt.
Die Leistungen müssen bei der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.