Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung - Leistungen der Agentur für Arbeit für Bürgerinnen und Bürger

Die Teilnahme an Maßnahmen, die die berufliche Eingliederung durch
1. Heranführung an den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt,
2. Feststellung, Verringerung oder Beseitigung von Vermittlungshemmnissen,
3. Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung
4. Heranführung an eine selbständige Tätigkeit oder
5. Stabilisierung einer Beschäftigungsaufnahme unterstützt,
kann unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

Wer fördert: Agentur für Arbeit

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz - Saarland
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/8490
Telefax: 0681/849180
E-Mail: rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de
Webseite: http://www.arbeitsagentur.de

Wer wird gefördert: Ausbildungsuchende, von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende und Arbeitslose können gefördert werden. Arbeitslose mit Anspruch auf Arbeitslosengeld können bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein zur Beauftragung eines Trägers mit der Vermittlung in eine versicherungspflichtige Beschäftigung verlangen.

Wie wird gefördert: Individualförderung

Förderhöhe: Die Förderung umfasst die Übernahme der angemessenen Kosten für die Teilnahme, soweit dies für die berufliche Eingliederung notwendig ist. Die Förderung kann auf die Weiterleistung von Arbeitslosengeld beschränkt werden.

Hinweise:

Die Teilnahme an den Maßnahmen erfolgt auf Vorschlag bzw. mit Einwilligung der örtlich zuständigen Agentur für Arbeit.

Weitere Hinweise finden Sie hier