Förderung der Berufsausbildung von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Auszubildenden

Die Berufsberatung fördert die Berufsausbildung von lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten Auszubildenden. Sie schreitet helfend ein, wenn eine Ausbildungsstelle in einem Betrieb ohne Förderung nicht vermittelt werden kann oder ein Abbruch der Ausbildung droht. Über die Voraussetzungen einer Förderung sowie über die Maßnahmeninhalte informieren die örtlichen Agenturen für Arbeit.

Wer fördert: Agentur für Arbeit

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz - Saarland
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/8490
Telefax: 0681/849180
E-Mail: rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de
Webseite: http://www.arbeitsagentur.de

Wer wird gefördert: Arbeitgeberinnen bzw. Arbeitgeber/Unternehmen und Institutionen/Maßnahmeträger

Wie wird gefördert: Individualförderung

Was wird gefördert: Ausbildungsbegleitende Hilfen (abH)
Ziele und Inhalt von abH:
Mit ausbildungsbegleitenden Hilfen soll förderungsbedürftigen jungen Menschen die Aufnahme, Fortsetzung sowie der erfolgreiche Abschluss einer erstmaligen betrieblichen Berufsausbildung in anerkannten Ausbildungsberufen ermöglicht und Ausbildungsabbrüche verhindert werden. Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit abH, sofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Zusätzlich sollen förderungsbedürftige jungen Menschen mit ausbildungsbegleitenden Hilfen unterstützt werden, die nach dem Abbruch einer betrieblichen Berufsausbildung eine weitere betriebliche oder außerbetriebliche Berufsausbildung nicht beginnen können oder nach erfolgreicher Beendigung einer mit abH geförderten betrieblichen Berufsausbildung ein Arbeitsverhältnis nicht begründen oder festigen können.

Auszubildende, die bereits eine Berufsausbildung absolviert haben und deren Abschluss der zweiten Berufsausbildung für ihre dauerhafte berufliche Eingliederung erforderlich ist und denen eine vorzeitige Lösung des Berufsausbildungsverhältnisses droht, können ebenfalls ausbildungsbegleitende Hilfen erhalten.

Für lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen in einer Einstiegsqualifizierung sollen ausbildungsbegleitende Hilfen die erfolgreiche Absolvierung der Einstiegsqualifizierung ermöglichen und die Chancen auf einen Übergang in eine sich anschließende Berufsausbildung verbessern.

Hilfestellung gibt es bei:
- Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis
- Sprachproblemen
- Problemen im sozialen Umfeld
- Problemen im Betrieb
- Problemen mit Prüfungen

Wer kann abH in Anspruch nehmen?
Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine Berufsausbildung bzw. Einstiegsqualifizierung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.
Förderungsbedürftig sind auch Auszubildende, bei denen ohne eine Förderung ein Abbruch ihrer Ausbildung droht.

Wie wird abH umgesetzt?
- in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterricht
- der regelmäßige Stütz- und Förderunterricht umfasst 3 bis 8 Stunden wöchentlich
- in der Regel außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeiten


Außerbetriebliche Berufsausbildung (BaE)
Ziele und Inhalt von BaE:
Im Rahmen einer Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung (BaE) soll lernbeeinträchtigten und sozial benachteiligten jungen Menschen, die auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht in einem Betrieb ausgebildet werden können, ein Ausbildungsabschluss ermöglicht werden. Es wird ein frühzeitiger Übergang in eine betriebliche Ausbildung - möglichst bereits nach dem ersten Ausbildungsjahr - angestrebt. Gelingt der Übergang nicht, wird die Ausbildung bis zum Abschluss außerbetrieblich fortgeführt.

Wer kann BaE in Anspruch nehmen?
Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte junge Menschen, die
- keine berufliche Erstausbildung haben,
- die allgemeine Schulpflicht erfüllt haben,
- wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne diese Förderung eine betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsbegleitenden Hilfen nicht beginnen können und deswegen auf eine außerbetriebliche Einrichtung angewiesen sind,
- Auszubildende, deren betriebliches oder außerbetriebliches Berufsausbildungsverhältnis vorzeitig gelöst worden ist und deren Eingliederung in betriebliche Berufsausbildung auch mit ausbildungsfördernden Leistungen aussichtslos ist, können ihre Berufsausbildung in einer außerbetrieblichen Einrichtung fortsetzen, wenn zu erwarten ist, dass die Berufsausbildung erfolgreich abgeschlossen werden kann.

Wie wird BaE umgesetzt?
Die BaE kann in zwei unterschiedlichen Modellen durchgeführt werden.
1. integratives Modell:
Beim integrativen Modell obliegt dem Bildungsträger sowohl die fachtheoretische als auch die fachpraktische Unterweisung, welche durch betriebliche Phasen ergänzt wird.
2. kooperatives Modell:
Bei der BaE im kooperativen Modell findet die fachpraktische Unterweisung in Kooperationsbetrieben statt.
Neben der fachspezifischen Unterweisung erhalten die Auszubildenden:
- Stütz- und Förderunterricht in Fachtheorie, Fachpraxis und allgemeinbildenden Schulfächern
- gezielte Prüfungsvorbereitung
- Beratung und Unterstützung bei Problemen


Assistierte Ausbildung (AsA)
Ziele und Inhalt von AsA:
Maßnahmen der Assistierten Ausbildung sollen förderungsbedürftige junge Menschen und deren Ausbildungsbetriebe während einer betrieblichen Berufsausbildung (ausbildungsbegleitende Phase) mit dem Ziel des erfolgreichen Abschlusses der Berufsausbildung unterstützen. Die Maßnahme kann auch eine vorgeschaltete ausbildungsvorbereitende Phase zur Ausbildungsaufnahme enthalten. Es besteht die Möglichkeit der Förderung einer Zweitausbildung mit AsA, sofern diese zu einer dauerhaften Eingliederung in den Arbeitsmarkt erforderlich ist.

Hilfestellung gibt es bei:
- Lücken und Lernschwierigkeiten in der Fachtheorie und Fachpraxis
- Sprachproblemen
- Problemen im sozialen Umfeld
- Problemen im Betrieb

Wer kann AsA in Anspruch nehmen?
Förderungsbedürftig sind lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Auszubildende, die wegen der in ihrer Person liegenden Gründe ohne die Förderung eine betriebliche Berufsausbildung nicht beginnen, fortsetzen oder erfolgreich beenden können.

Wie wird AsA umgesetzt?
- in kleinen Lerngruppen oder in Einzelunterricht
- die regelmäßigen Austausch- und Lernangebote umfassen 4 bis 9 Stunden wöchentlich
- in der Regel außerhalb der betrieblichen Ausbildungszeiten und
- durch die regelmäßige Begleitung im Betrieb

Die Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsverhältnis bleiben von der Assistierten Ausbildung unberührt.

Während der gesamten Maßnahme erfolgt eine sozialpädagogische Begleitung.

Hinweise:

Weiterführende Informationen sind Hier abrufbar.