Martha-Saalfeld-Förderpreise
Das Land Rheinland-Pfalz vergibt in Kooperation mit der Rheinland-pfälzischen
Technischen Universität Kaiserslautern-Landau den Martha-Saalfeld-Preis 2024.
Der nach der 1898 in Landau geborenen und 1976 in Bad Bergzabern gestorbenen Autorin benannte Preis dient zum einen der Würdigung eines über die Landesgrenzen hinaus beachteten literarischen Werks (Hauptpreis) und zum anderen der Realisierung eines schriftstellerischen Arbeitsvorhabens in hochdeutscher Sprache (Förderpreis).
Wer fördert: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration des Landes Rheinland-Pfalz, TU Kaiserslautern-Landau
Laufzeit: Der Preis wird alle ein bis zwei Jahre vergeben.
Ansprechpartner
Kulturland Rheinland-Pfalz ist ein Projekt des
Ministeriums für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz
vertreten durch die Ministerin
Kaiser-Friedrich-Str. 5a
55116
Mainz
Telefon: 06131/16-0 (zentraler Telefondienst)
E-Mail: michael.au@mffki.rlp.de
Webseite: https://kulturland.rlp.de/kultur-foerdern/preise
Wer wird gefördert: Autorinnen und Autoren in Rheinland-Pfalz.
Wie wird gefördert:
Der Hauptpreis wird ohne Ausschreibung vergeben. Eine Fachjury schlägt eine Autorin bzw. einen Autor vor, die bzw. der es aufgrund ihrer bzw. seiner literarischen Reputation verdient, mit dem Martha-Saalfeld-Preis 2024 gewürdigt zu werden.
Den Förderpreis kann eine Autorin bzw. Autor erhalten, die bzw. der in Rhein-
land-Pfalz geboren worden ist oder dort lebt oder die bzw. der durch ihr bzw.
sein literarisches Schaffen mit dem kulturellen Leben in Rheinland-Pfalz be-
sonders verbunden ist. Bewerben können sich auch Autorinnen und Autoren,
deren literarisches Projekt einen thematischen Rheinland-Pfalz-Bezug hat. Um den Förderpreis können sich Autorinnen und Autoren bewerben, die mindestens eine Veröffentlichung in einer literarischen Anthologie nachweisen können.
Förderhöhe:
Der Hauptpreis ist mit 8.000 € dotiert, der Förderpreis mit 2.000 €. Mit dem
Förderpreis ist neben dem o.g. Preisgeld auch eine Veröffentlichung des
preisgekrönten Textes in dem vom Land geförderten Lesebuch „Gegend Entwürfe“ verbunden (sofern die Preisträgerin bzw. der Preisträger dem nicht widerspricht).
Förderdauer:
Es handelt sich um eine einmalige Zahlung.
Voraussetzungen:
Die betreffende Autorin bzw. Autor muss in Rheinland-Pfalz geboren worden sein oder dort
leben oder durch ihr bzw. sein literarisches Schaffen mit dem kulturellen Leben in
Rheinland-Pfalz besonders verbunden sein.
Unterlagen:
Beizufügen sind dem Antrag:
ein Lebenslauf, ein Verzeichnis der Veröffentlichungen, eine Leseprobe von maximal fünf Manuskriptseiten (Schriftgröße Arial 12)
und ein Exposé zu diesem Projekt.
Unvollständige beziehungsweise nicht fristgerecht eingehende Bewerbungen werden
nicht angenommen.
Antragsfristen:
Die Antragsfristen entnehmen Sie bitte den aktuellen Ausschreibungen.
Hinweise:
Die aktuelle Ausschreibung finden Sie Hier und weitere Informationen unter: kulturland.rlp.de