Förderung durch die Studienstiftung des deutschen Volkes

Die Studienstiftung des deutschen Volkes ist das größte und zugleich das älteste deutsche Begabtenförderungswerk. Frei von politischen, religiösen und weltanschaulichen Vorgaben fördert sie besonders begabte Studierende und Doktoranden, die sich durch ihre Leistungsstärke, breite Interessen, ihre tolerante Persönlichkeit und ihre soziale Verantwortung auszeichnen. Ziel der Förderung ist, den Stipendiatinnen und Stipendiaten ein umfassendes Studium zu ermöglichen. Durch ihre Auswahl und Förderung leisten sie einen wichtigen gesellschaftlichen Beitrag.

Wer fördert: Studienstiftung des deutschen Volkes

Ansprechpartner

Studienstiftung des deutschen Volkes e.V.
Ahrstraße 41
53175 Bonn
Telefon: +49 (0) 228 82096-0
Telefax: +49 (0) 228 82096103
E-Mail: info@studienstiftung.de
Webseite: http://www.studienstiftung.de

Wer wird gefördert: Studierende mit deutscher Staatsbürgerschaft an Universitäten, Fachhochschulen, Kunst- und Musikhochschulen in Deutschland. Studierende aus Mitgliedsstaaten der EU, sofern sie vorwiegend in Deutschland studieren und ihr Studium auch in Deutschland beenden möchten.

Wie wird gefördert: Stipendium

Was wird gefördert: Monatliches Büchergeld für alle Stipendiat/-innen, Lebenshaltungsstipendium abhängig vom Elterneinkommen.
Außerdem können Zuschüsse zur Kranken- und Pflegeversicherung gewährt werden, wenn die Stipendiat/-innen nicht über ihre Eltern krankenversichert sind.

Förderhöhe: Die Geförderten erhalten eine monatliche Studienkostenpauschale von 300 Euro. Zusätzlich können sie, abhängig von der finanziellen Situation der Familie, ein Lebenshaltungsstipendium von monatlich bis zu 812 Euro beziehen.

Förderdauer: Die Dauer der Förderung ist je nach Programm unterschiedlich angelegt. Sie können sich auf der weiterführenden Webseite informieren.

Voraussetzungen: Für die Aufnahme in die Studienstiftung muss man im Normalfall vorgeschlagen werden. Abiturient/-innen werden von ihren Schulleiter/-innen vorgeschlagen, Schülerinnen und Schüler im Rahmen kooperierender Wettbewerbe.

Studentinnen und Studenten werden direkt von Hochschullehrer/-innen, von ihrem Fachbereich oder von der Hochschulleitung (Musiker/-innen und Künstler/-innen) vorgeschlagen, Doktorand/-innen von Hochschullehrer/-innen, die das Promotionsvorhaben betreuen.

Eine Vorauswahl auf Basis der schriftlichen Unterlagen erfolgt nur in der Doktorand/-innenauswahl und im Rahmen der Stipendienprogramme.

Jede Studentin und jeder Student an einer Universität oder Fachhochschule, die bzw. der in einem nach den Vorgaben des BAföG förderungsfähigen Studiengang studiert, kann sich zu Beginn des Studiums selbst bewerben und einen Auswahltest absolvieren. Ausgenommen sind Studierende der künstlerischen Fächer, da für diese spezielle Vorschlags- und Auswahlverfahren bestehen. Die Testbesten werden zur Teilnahme an einem Auswahlseminar eingeladen. Dort haben die Bewerberinnen und Bewerber die Chance, im persönlichen Gespräch zu überzeugen. Gesucht werden Studierende, die sich durch ihre Leistungsstärke, breite Interessen, eine tolerante Persönlichkeit und soziale Verantwortung auszeichnen.

Insbesondere Kandidatinnen und Kandidaten aus nicht-akademischen Elternhäusern möchten wir zur Bewerbung ermutigen.

Für alle anderen Auswahlverfahren gilt: Alle Bewerberinnen und Bewerber, die die formalen Voraussetzungen erfüllen, werden zu einem Auswahlverfahren der Studienstiftung eingeladen und haben die Chance, im persönlichen Gespräch zu überzeugen. Die Auswahlverfahren bestehen in der Regel aus zwei Einzelgesprächen und aus Gruppendiskussionen mit Kurzreferaten.

Von den Bewerber/-innen wird erwartet, dass sie sich durch Leistung, Initiative und Verantwortungsbewusstsein auszeichnen. Student/-innen müssen ausgezeichnete Kenntnisse in ihrem Studienfach nachweisen. Darüber hinaus erwartet die Studienstiftung, dass die Bewerber/-innen Interessen und Aktivitäten außerhalb ihres Studienfaches entwickelt haben und weiterführen werden.

Keine Rolle bei der Auswahl spielen politische Überzeugungen, Weltanschauung, Geschlecht, Religion sowie wirtschaftliche und soziale Aspekte.

Unterlagen: Da eine Aufnahme in die Studienstiftung nur mittels Vorschlag von Schulleiter/-innen und Hochschullehrer/-innen möglich ist, ergeben sich unterschiedliche Anforderungen bezüglich der Unterlagen.

Hinweise:

Neben der finanziellen Förderung im In- und Ausland bietet die Studienstiftung ihren Stipendiat/-innen ein umfangreiches Förderprogramm an:
- Beratung und Dialog
- Wissenschaftliches Programm: Sommerakademien mit Arbeitsgruppen zu wissenschaftlichen und künstlerischen Themen.
- Studium und Beruf: Seminare mit den Schwerpunkten Wissenschaft, Wirtschaft und Lehramt sowie ein breit gefächertes Praktikantenprogramm vermitteln Einblicke in die Berufswelt.

Nähere Informationen erhalten Sie Hier.