Frauenförderung des Hildegardis-Verein e. V.
Der Hildegardis-Verein ist der älteste Verein zur Förderung von Frauenstudien in Deutschland. Er wurde im Jahr 1907 gegründet. Das Ziel des Hildegardis-Vereins ist es, die Voraussetzungen von Frauenbildung nachhaltig zu verbessern – durch die Gestaltung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und durch die individuelle Förderung mit Darlehen, Mentoring-Programmen und Coaching-Angeboten.
Wer fördert: Hildegardis-Verein e. V.
Ansprechpartner
Hildegardis-Verein e.V.
Frauen – Studien – Fördern
Wittelsbacherring 9
53115
Bonn
Telefon: 0228 96 59 249
Telefax: 0228 96 95 226
E-Mail: post@hildegardis-verein.de
Webseite: http://www.hildegardis-verein.de
Wer wird gefördert: Studentinnen und Auszubildende aller Fachrichtungen und Berufsziele
Wie wird gefördert: zinslose Darlehen
Was wird gefördert: Studium, Aus- oder Weiterbildung
Förderhöhe: Die Darlehen des Hildegardis-Vereins werden
• zinslos vergeben
• in monatlichen Beträgen von 250 € oder 500 € ausgezahlt
• bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 10.000 € vergeben.
Die Bewerberin gibt dem Verein ihren konkreten Finanzbedarf an. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten. Sie beträgt jährlich 10 Prozent der gewährten Darlehenssumme, mindestens jedoch 120 € monatlich. Die Rückzahlung beginnt mit Aufnahme der Erwerbstätigkeit, spätestens zwei Jahre nach Auszahlung der letzten Darlehensrate.
Unterlagen: Auf der Grundlage der schriftlichen Unterlagen, zu denen auch ein Seelsorge-, sowie ein Hochschulgutachten gehören, entscheidet der Auswahlbeirat des Vereins zusammen mit dem Vorstand über eine Einladung zum persönlichen Bewerbungsgespräch. Anschließend ergeht die endgültige Zu- oder Absage. Ablehnungen werden nicht begründet.
Bei positiver Entscheidung über die Aufnahme ist als Voraussetzung der Darlehensauszahlung die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer/eines deutschen Staatsangehörigen zur Sicherung des Darlehens notwendig. Die Darlehensnehmerinnen verpflichten sich zu regelmäßigen Berichten über den Fortgang der Studien.
Antragsfristen: Zweimal jährlich entscheidet der Hildegardis-Verein über die Aufnahme in die Vereinsförderung: 30. Juni und 31. Dezember.
Hinweise:
Das Angebot und weitere Informationen finden Sie Hier.