Frauenförderung des Hildegardis-Verein e. V.

Der Hildegardis-Verein ist der älteste Verein zur Förderung von Frauenstudien in Deutschland. Er wurde im Jahr 1907 gegründet. Das Ziel des Hildegardis-Vereins ist es, die Voraussetzungen von Frauenbildung nachhaltig zu verbessern – durch die Gestaltung von gesellschaftlichen Rahmenbedingungen und durch die individuelle Förderung mit Darlehen, Mentoring-Programmen und Coaching-Angeboten.

Wer fördert: Hildegardis-Verein e. V.

Ansprechpartner

Hildegardis-Verein e.V.
Frauen – Studien – Fördern
Wittelsbacherring 9
53115 Bonn
Telefon: 0228 96 59 249
Telefax: 0228 96 95 226
E-Mail: post@hildegardis-verein.de
Webseite: http://www.hildegardis-verein.de

Wer wird gefördert: Studentinnen und Auszubildende aller Fachrichtungen und Berufsziele

Wie wird gefördert: zinslose Darlehen

Was wird gefördert: Studium, Aus- oder Weiterbildung

Förderhöhe: Die Darlehen des Hildegardis-Vereins werden

• zinslos vergeben

• in monatlichen Beträgen von 250 € oder 500 € ausgezahlt

• bis zu einer maximalen Gesamthöhe von 10.000 € vergeben.

Die Bewerberin gibt dem Verein ihren konkreten Finanzbedarf an. Die Rückzahlung erfolgt in monatlichen Raten. Sie beträgt jährlich 10 Prozent der gewährten Darlehenssumme, mindestens jedoch 120 € monatlich. Die Rückzahlung beginnt mit Aufnahme der Erwerbstätigkeit, spätestens zwei Jahre nach Auszahlung der letzten Darlehensrate.

Unterlagen: Auf der Grundlage der schriftlichen Unterlagen, zu denen auch ein Seelsorge-, sowie ein Hochschulgutachten gehören, entscheidet der Auswahlbeirat des Vereins zusammen mit dem Vorstand über eine Einladung zum persönlichen Bewerbungsgespräch. Anschließend ergeht die endgültige Zu- oder Absage. Ablehnungen werden nicht begründet.

Bei positiver Entscheidung über die Aufnahme ist als Voraussetzung der Darlehensauszahlung die Vorlage einer selbstschuldnerischen Bürgschaft einer/eines deutschen Staatsangehörigen zur Sicherung des Darlehens notwendig. Die Darlehensnehmerinnen verpflichten sich zu regelmäßigen Berichten über den Fortgang der Studien.

Antragsfristen: Zweimal jährlich entscheidet der Hildegardis-Verein über die Aufnahme in die Vereinsförderung: 30. Juni und 31. Dezember.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.