Einstiegsqualifizierung Jugendlicher

Die Bundesregierung unterstützt die betriebliche Einstiegsqualifizierung von Jugendlichen als Brücke in die Berufsausbildung.

Betriebe, die Jugendlichen ohne Ausbildungsplatz eine sechs- bis zwölfmonatige Einstiegsqualifizierung anbieten, können einen Zuschuss zum Unterhalt der Jugendlichen erhalten.

Wer fördert: Agentur für Arbeit

Laufzeit: bis zwölf Monate

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz - Saarland
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/8490
Telefax: 0681/849180
E-Mail: rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de
Webseite: http://www.arbeitsagentur.de

Wer wird gefördert: Antragsberechtigt sind Arbeitgeber/-innen, die folgenden Zielgruppen eine Einstiegsqualifikation anbieten: Ausbildungsbewerber/-innen mit individuell eingeschränkten Vermittlungsperspektiven, die nach dem 30. September im Anschluss an die bundesweiten Nachvermittlungsaktionen von Kammern und Agentur für Arbeit keinen Ausbildungsplatz gefunden haben; Ausbildungsuchende, die noch nicht in vollem Umfang über die erforderliche Ausbildungsbefähigung verfügen; Lernbeeinträchtigte und sozial benachteiligte Ausbildungsuchende; Bewerber über 25 Jahre sowie Personen mit Fachhoch- oder Hochschulreife können nur in begründeten Ausnahmefällen gefördert werden. Außerdem sind die Jugendlichen selbst antragsbrechtigt, wenn sie die Vollzeitschulpflicht erfüllt, noch keinen Ausbildungsplatz gefunden und noch keine Berufsausbildung oder Studium abgeschlossen haben

Wie wird gefördert: Individualförderung

Was wird gefördert: Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die eine betriebliche Einstiegsqualifizierung durchführen, können durch Zuschüsse zur Vergütung gefördert werden. Unterstützung bei der Suche nach einer passenden Praktikumsstelle für Jugendliche

Förderhöhe: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zur vom Arbeitgeber gezahlten Vergütung der Einstiegsqualifizierung.

Zuschuss zur Praktikumsvergütung und einen pauschalierten Anteil zur Sozialversicherung (Antrag bei der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter)

Förderdauer: Die Förderung wird für die im Einstiegsqualifizierungsvertrag vereinbarte Dauer von sechs bis höchstens zwölf Monaten bewilligt.

Voraussetzungen: Eine Einstiegsqualifizierung kann gefördert werden, wenn sie

- auf der Grundlage eines Vertrags im Sinne des § 26 des Berufsbildungsgesetzes mit der oder dem Auszubildenden durchgeführt wird,

- auf einen anerkannten Ausbildungsberuf im Sinne des § 4 Absatz 1 des Berufsbildungsgesetzes, § 25 Absatz 1 Satz 1 der Handwerksordnung, des Seemannsgesetzes oder des Altenpflegegesetzes vorbereitet und

- in Vollzeit oder wegen der Erziehung eigener Kinder oder der Pflege von Familienangehörigen in Teilzeit von mindestens 20 Wochenstunden durchgeführt wird.

Während der Einstiegsqualifizierung besteht Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung sowie in der gesetzlichen Unfallversicherung.

Die jeweilige Kammer stellt über die erfolgreich durchgeführte Einstiegsqualifizierung ein Zertifikat aus.

Auszubildende, die im Unternehmen des Antragstellers eine betriebliche Einstiegsqualifikation bereits durchlaufen haben oder in den letzten drei Jahren versicherungspflichtig beschäftigt waren, sowie Einstiegsqualifikationen im Betrieb der Ehegatten, Lebenspartner oder Eltern sind von der Förderung ausgeschlossen.

Antragsfristen: Förderung beginnt frühestens ab 1. Oktober. Ein vorzeitiger Beginn der Maßnahme ab 1. August ist je nach Voraussetzungen der Teilnehmenden möglich.

Hinweise:

Weitere Informationen für Arbeitgeber/-innen finden Sie Hier.

Weitere Informationen für Einstiegsqualifizierungsbewerber/-innen finden Sie Hier.