Einstiegsgeld - Grundsicherung für Arbeitssuchende gem. § 16b SGB II

Wenn Sie Bürgergeld beziehen, soll es sich für Sie finanziell lohnen, wenn Sie wieder arbeiten. Damit das auch bei zunächst gering bezahlten Stellen der Fall ist, unterstützen wir Sie finanziell beim Einstieg ins Arbeitsleben.

Das sogenannte Einstiegsgeld können Sie beantragen, wenn Sie bald einen Job antreten, dessen Entgelt nicht oder kaum über Ihrem bisherigen Bürgergeld liegt. Das Jobcenter kann Einstiegsgeld auch bei einer befristeten Stelle oder einer Stelle in Teilzeit zahlen. Das hängt unter anderem davon ab, ob sich dadurch Ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt langfristig verbessern. 

Wer fördert: Agentur für Arbeit

Ansprechpartner

Agentur für Arbeit - Regionaldirektion Rheinland-Pfalz - Saarland
Eschberger Weg 68
66121 Saarbrücken
Telefon: 0681/8490
Telefax: 0681/849180
E-Mail: rheinland-pfalz-saarland@arbeitsagentur.de
Webseite: http://www.arbeitsagentur.de

Wer wird gefördert: Sie können Einstiegsgeld beantragen, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus: - eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen werden, die mindestens 15 Stunden wöchentlich umfasst oder - sich selbstständig machen wollen und Ihre Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt wird.

Wie wird gefördert: Jede Person hat einen individuellen Leistungsanspruch, der jeweils berechnet werden muss.

Förderhöhe:
Der Grundbetrag des Einstiegsgeldes wird auf der Grundlage Ihres monatlichen Regelbedarfs errechnet. Ergänzend dazu können Sie einen Betrag erhalten, der die vorherige Dauer Ihrer Arbeitslosigkeit und die Größe Ihres Haushaltes berücksichtigt. Auch besondere persönliche Umstände können bei der Bemessung des Einstiegsgeldes berücksichtigt werden.

Förderdauer:
Die Förderungsdauer beträgt maximal 24 Monate.
Die Förderung mit Einstiegsgeld wird nicht automatisch mit Beendigung der Hilfebedürftigkeit beendet, sondern wird in der Regel bis zum Ende des Bewilligungszeitraums geleistet.
Beenden Sie die geförderte Tätigkeit im Förderzeitraum, so müssen Sie das Jobcenter darüber informieren, dann endet auch die Förderung vorzeitig.

Voraussetzungen:
Grundvoraussetzung für das Einstiegsgeld ist, dass Sie unmittelbar vor Arbeitsaufnahme Bürgergeld erhalten. Es spielt dabei keine Rolle, ob Sie Ihren Lebensunterhalt allein durch Bürgergeld bestreiten oder Ihr Einkommen ergänzen.

Außerdem müssen Sie folgende weitere Voraussetzungen erfüllen:
Die Beschäftigung ist sozialversicherungspflichtig, das heißt: Von Ihrem Entgelt werden Beiträge an die Sozialversicherung abgeführt. Die Stelle bietet Ihnen gute Aussichten, nicht mehr auf Bürgergeld angewiesen zu sein. Sie beantragen das Einstiegsgeld, bevor Sie die neue Stelle antreten. Wichtig: Sie können den Antrag nicht nachträglich stellen.

Hinweise:

Nähere Informationen zum Einstiegsgeld finden Sie Hier.