EXIST - Gründerstipendium

Im Rahmen des EXIST-Gründerstipendium unterstützt das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) anspruchsvolle innovative Gründungsvorhaben aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Wer fördert: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, EU - Europäischer Sozialfond (ESF)

Laufzeit: 2021-2027

Ansprechpartner

Forschungszentrum Jülich GmbH - Außenstelle Berlin
Postfach 610247
10923 Berlin
Telefon: 030 20199-411
E-Mail: ptj-exist-gruenderstipendium@fz-juelich.de
Webseite: https://www.exist.de/EXIST/Navigation/DE/Home/home.html

Wer wird gefördert: Gefördert werden:- Wissenschaftler/-innen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten außeruniversitären Forschungseinrichtungen und Hochschulen,- Hochschulabsolvent/-innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter/-innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden) - Studierende, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben sowie - Gründerteams bis maximal drei Personen. Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden zusammensetzen, werden nur in Ausnahmefällen gefördert.

Was wird gefördert: Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben, Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen.

Förderhöhe: Sicherung des persönlichen Lebensunterhalts über ein Stipendium:
- Promovierte Gründer/innen 3.000 Euro/Monat
- Absolventen mit Hochschulabschluss 2.500 Euro/Monat
- Technische/r Mitarbeiter/in 2.000 Euro/Monat
- Studierende 1.000 Euro/Monat
- Kinderzuschlag: 100 Euro/Monat pro Kind

Sachausgaben:
- bis zu 10.000 Euro für Einzelgründungen (bei Teams max. 30.000 Euro)

Coaching:
- 5.000 Euro

Förderdauer: Die maximale Förderdauer beträgt ein Jahr.

Voraussetzungen: Was müssen Hochschule, Forschungseinrichtung und Gründer leisten?

Hochschule bzw. Forschungseinrichtung
- ist in ein Gründernetzwerk eingebunden.
- stellt dem Gründer/der Gründerin einen Mentor und einen Arbeitsplatz zur Verfügung und garantiert kostenfreie Nutzung der Infrastruktur.
- verwaltet Fördermittel

Gründer/in
- erhält Coachingleistungen des Gründer-Netzwerks.
- besucht eintägiges Seminar "Gründerpersönlichkeit"
- präsentiert erste Ergebnisse zum Businessplan nach fünf Monaten.
- legt Businessplan nach zehn Monaten vor.
- führt Steuern und Sozialversicherungen eigenverantwortlich ab.

Unterlagen: Anträge sind vor Beginn der zu fördernden Maßnahme unter Verwendung der Antragsformulare in schriftlicher und elektronischer Form auf dem Postweg bei dem vom BMWi beauftragten Projektträger einzureichen.

Antragsfristen: Anträge können jederzeit gestellt werden.

Hinweise:

Der Antrag kann von Hochschulen oder Außeruniversitären Forschungseinrichtungen gestellt werden.

Weitere Informationen finden Sie Hier.