Internationale Journalisten Programme e.V. (IJP)

Jedes Jahr erhalten bis zu 120 junge Journalistinnen und Journalisten Stipendien für Arbeitsaufenthalte in Deutschland und - im Austausch - in weltweit mehr als 40 Staaten. Die Stipendiaten arbeiten acht Wochen als Gastredakteure in ausländischen Redaktionen ihrer Wahl und gleichzeitig als Korrespondenten für ihre Heimatmedien.

Grundgedanke der IJP-Programme ist der internationale Austausch zwischen Medien und Meinungsmachern. Für jeden deutschen Journalisten, der ein Stipendium im Ausland absolviert, kommt ein ausländischer Kollege nach Deutschland. Wo es möglich ist, realisieren die IJP den direkten Austausch von Redaktionsplätzen.

Die Stipendienprogramme der IJP sind eine wertvolle professionelle Zusatzqualifikation. Sie vermitteln Journalisten und Journalistinnen neue berufliche sowie persönliche Erfahrungen und Kontakte. Gleichzeitig tragen sie zu einer ausgewogenen Darstellung von Deutschland im Ausland und einer besseren Auslandsberichterstattung in Deutschland bei. Viele ehemalige IJP-Stipendiaten arbeiten heute als Auslandskorrespondenten.

Wer fördert: Internationale Journalisten Programme e.V.

Ansprechpartner

Internationale Journalisten Programme e.V. (IJP)
Postfach 1565
61455 Königstein im Taunus
Telefon: 030 / 9174 6910
E-Mail: info@ijp.org
Webseite: http://www.ijp.org

Wer wird gefördert: Journalistinnen und Journalisten aller Medienformate.

Wie wird gefördert: Stipendium

Was wird gefördert: Lebensunterhalt im Ausland

Förderhöhe: Je nach Programm betragen die Stipendien der IJP zwischen 3.000 Euro und 5.000 Euro (US$ 2.500 bis US$ 5.000). Damit sollen die Ausgaben für den Aufenthalt im Ausland zu einem großen Teil gedeckt werden. Ein gewisser Eigenanteil der Stipendiatinnen und Stipendiaten wird vorausgesetzt.

Voraussetzungen: Um eine Teilnahme an den internationalen Stipendienprogrammen und Konferenzen der IJP können sich feste und freie Journalistinnen und Journalisten aller Medienarten bewerben.

Das Mindestalter für die Teilnahme an allen IJP Programmen richtet sich nach der in den jeweiligen Gastländern vorausgesetzten oder erwünschten Qualifizierung der Bewerber. Sie sollten zwei bis drei Jahre Berufserfahrung mitbringen und nicht älter als 40 Jahre sein. Ausnahmen können mit den Koordinatoren der einzelnen Programme vorab besprochen werden.

Die IJP erwarten Bewerbungen, aus denen die Motivationen der Bewerberinnen und Bewerber eindeutig hervorgehen, indem sie ihr Interesse am betreffenden Programm und am Gastland klar erläutern.

Außerdem setzen die IJP für die Teilnahme an den Auslandsprogrammen gute bis sehr gute Sprachkenntnisse voraus. Die Kenntnis einer Landessprache ist von Vorteil, aber nicht für jedes Programm Bewerbungsvoraussetzung.

Bewerberinnen und Bewerber, die bereits am Zielort/Zielland des Programms arbeiten, können nicht berücksichtigt werden. Entscheidend für die Teilnahme ist nicht die Staatsangehörigkeit der Bewerberin bzw. des Bewerbers, sondern der Ort ihrer beruflichen Tätigkeit.

Unterlagen: Die Bewerbung um ein IJP-Stipendium muss enthalten:
- einen tabellarischen, aussagekräftigen Lebenslauf
- eine Erläuterung des journalistischen Interesses an dem betreffenden Programm
- eine Beschreibung und Auflistung der journalistischen Pläne im Ausland
- ein Gutachten über reguläre Tätigkeiten und journalistische Fähigkeiten, ausgestellt von der Ressortleiterin bzw. dem Ressortleiter oder Chefredakteur/- in; freie Journalist/-innen sollten ein Gutachten ihres wichtigsten Mediums beifügen; das Gutachten sollte nicht älter als drei Monate sein
- eine Bescheinigung darüber, dass die Bewerberin/der Bewerber für den Zeitraum des Auslandsaufenthalts von der Redaktion freigestellt ist
- eine Liste der drei favorisierten Gastredaktionen (und ggf. Orte) im Ausland
- höchstens fünf schriftliche Arbeitsproben; Fernseh- und Rundfunkjournalist/- innen werden gebeten, als Arbeitsnachweis keine Kassetten einzusenden, sondern eine Liste herausragender Beiträge
- falls möglich, einen glaubhaften Nachweis der Sprachkenntnisse (z.B. Toefl-Test, Sprachzeugnisse oder als Teil des o.g. Gutachtens)

Die Bewerbungsunterlagen müssen vollständig sein. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten verpflichten sich, nach Beendigung ihres Auslandaufenthalts einen mehrseitigen Erfahrungsbericht zu verfassen und ihn zusammen mit Kopien der im Ausland veröffentlichten Beiträge bzw. Sendeprotokolle an den jeweiligen Programmkoordinator zu schicken.

Antragsfristen: Aktuelle Antragsfristen finden Sie unter der unten aufgeführten Webseite.

Hinweise:

Alle Bewerbungen sind per Post direkt an den jeweiligen Programmkoordinator oder das jeweilige Programmbüro zu richten. Zur Erleichterung des Bewerbungsverfahrens stellen einige IJP-Programme Online-Bewerbungsformulare auf ihren Webseiten zur Verfügung.

Weitere Hinweise finden Sie Hier.