ERP-Kapital für Gründung

Das Nachrangdarlehen "ERP-Kapital für Gründung" stärkt die Eigenkapitalbasis und ebnet den Weg für die Aufnahme von Fremdkapital, das zur Finanzierung der Gründungs- und Festigungsinvestitionen zusätzlich benötigt wird.

Wer fördert: KfW Bankengruppe

Ansprechpartner

KfW Bankengruppe
Palmengartenstraße 5-9
60325 Frankfurt/Main
Telefon: 069-7431-0
Telefax: 069 7431-2944
E-Mail: info@kfw.de
Webseite: http://www.kfw.de

Wer wird gefördert: Das Programm wendet sich an natürliche Personen, die ein Unternehmen beziehungsweise eine freiberufliche Existenz in Deutschland als Haupterwerb gründen oder hierfür Festigungsmaßnahmen mit einem Vorhabensbeginn innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit durchführen.

Wie wird gefördert: Nachrangdarlehen

Was wird gefördert: Mit dem ERP-Kapital für Gründung erhalten Sie bis zu 500.000 Euro Kredit, um ein Unternehmen einzurichten und zu betreiben.
Gefördert werden:
- Alle Formen der Existenzgründung, also die Errichtung oder die Übernahme von Unternehmen sowie der Erwerb einer tätigen Beteiligung
- Festigungsmaßnahmen innerhalb von 3 Jahren nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit
- Eine erneute Unternehmensgründung kann gefördert werden, wenn keine Verbindlichkeiten aus einer früheren selbstständigen Tätigkeit mehr bestehen

Förderhöhe: Mit dem Förderprogramm können bis zu 30 % (alte Länder) beziehungsweise 40 % (neue Länder und Berlin) der förderfähigen Investitions- und sonstigen Kosten finanziert werden.
Zusammen mit den Eigenmitteln können bis zu 45 % (alte Länder) beziehungsweise 50 % (neue Länder und Berlin) finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt maximal 500.000 Euro pro Antragsteller.
Im ERP-Kapital für Gründung können mehrmals Kredite je Antragsteller gewährt werden, sofern der kumulierte Zusagebetrag 500.000 Euro nicht übersteigt.

Förderdauer: Kreditlaufzeit: 15 Jahre, davon 7 Jahre tilgungsfreie Anlaufzeit (15/7)

Voraussetzungen: Sie erhalten die Förderung, wenn Sie
- ein Unternehmen gründen
- ein junges Unternehmen festigen möchten (bis zu 3 Jahre nach Aufnahme der Geschäftstätigkeit)
- sich als Geschäftsführer an einem Unternehmen beteiligen
- ein Unternehmen im Rahmen einer Unternehmensnachfolge übernehmen
- ein Unternehmen im Haupterwerb führen möchten

- Sie benötigen mindestens 10 % bzw. 15 % eigene Mittel.
- Sie müssen Ihr bestehendes Vermögen einsetzen (bis auf 10.000 Euro Pauschalbetrag) – eine Gesamtfinanzierung Ihres Vorhabens ist nicht möglich.
- Sie können vorhandene Eigenmittel aufstocken – in den alten Ländern von 15 % auf maximal 45 %, in den neuen Ländern und Berlin von 10 % auf maximal 50 % der förderfähigen Kosten.

Unterlagen: Die benötigten Unterlagen entnehmen Sie dem unten aufgeführten Link.

Hinweise:

Weitere Informationen erhalten Sie Hier.