Beratungsprogramm für Existenzgründer/-innen in Rheinland-Pfalz

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt Vorhaben der Existenzgründung und Unternehmensnachfolge aus den Bereichen Industrie, Handwerk, Handel, Tourismus, sonstige Dienstleistungen und Freie Berufe durch Zuwendungen zu externen Beratungskosten.
Ziel ist es, Gründungswillige bei den Vorbereitungen auf die Selbständigkeit zu unterstützen und Betriebsinsolvenzen zu vermeiden.

Wer fördert: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Landesverband der Freien Berufe Rheinland-Pfalz e.V.
Rheinstraße 4a
55116 Mainz
Telefon: 06131 464846-0
Telefax: 06131 464846-6
E-Mail: info@lfb-rlp.de
Webseite: http://www.lfb-rlp.de

Wer wird gefördert:

Antragsberechtigt sind:
- bei Existenzgründungs- bzw. Nebenerwerbsgründungsberatungen: natürliche Personen, die sich selbständig machen wollen,
- bei Betriebsübergabeberatungen: gewerbliche und freiberufliche Unternehmer/-innen mit Mehrheitsanteilen an kleinen Unternehmen gemäß KMU-Definition der EU.

Wie wird gefördert:

Die Förderung erfolgt durch einen Zuschuss.

Was wird gefördert:

Gefördert werden Beratungen:

- von natürlichen Personen vor Gründung einer selbständigen Vollexistenz, auch durch Übernahme bestehender Betriebe oder eine tätige Beteiligung,

- von natürlichen Personen zur schrittweisen Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit im Rahmen einer Nebenerwerbsgründung sowie

- von älteren Betriebsinhabern im Zusammenhang mit Unternehmensnachfolgen (Betriebsübergabeberatung).

Förderhöhe:

Die Höhe der Förderung beträgt 50% der in Rechnung gestellten Beratungskosten, jedoch max. 400 EUR je Tagewerk. Ein Tagewerk umfasst mindestens 6 Beratungsstunden. Beratungen unter 3 Stunden sind von der Förderung ausgeschlossen.

Voraussetzungen:

Das Vorhaben ist durch eine/n Berater/-in durchzuführen, der/die in der KfW-Beraterbörse gelistet und für das Gründercoaching freigeschaltet ist. Die Antragsteller/-innen müssen ihren (geplanten) Geschäfts- bzw. Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben. Bei Betriebsübergabeberatungen müssen die Antragsteller/-innen das 55. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsunfähig sein. Sind an der Gründung eines Unternehmens mehrere Personen beteiligt, so kann die Förderung nur für eine Beratung gewährt werden. Die Förderung von Gründungsberatungen und Betriebsübergabeberatungen kann für jedes Unternehmen nur einmal erfolgen.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Vorhaben aus den Wirtschaftsbereichen Schiffbau, Landwirtschaft und Fischerei. Beratungen, die sich überwiegend auf Rechts-, Versicherungs- und Steuerfragen sowie Erlangung öffentlicher Hilfen, den Vertrieb von bestimmten Waren oder Dienstleistungen sowie Akquisitions- und Vermittlungstätigkeiten beziehen, sind nicht förderfähig.

Unterlagen:

Das Antragsformular, die Richtlinie und das Merkblatt zum Beratungsprogramm finden Sie auf der Homepage der IHK.

Antragsfristen:

Anträge auf Gewährung eines Zuschusses zu den Beratungskosten sind vor Beauftragung der Beraterin/des Beraters einzureichen. Mit der Beratung darf erst begonnen werden, wenn der Bewilligungsbescheid vorliegt. Bereits begonnene Beratungen können nicht gefördert werden. Die Bewilligung und Auszahlung der Zuschüsse erfolgt durch die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH.

Hinweise:

Das Angebot und weitere Informationen finden Sie unter isb.rlp.de.