Zuschüsse zur Verbesserung der Situation von Frauen im Ehrenamt
Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz unterstützt durch Sachkostenzuschüsse Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtlich tätige Frauen in Rheinland-Pfalz.
Wer fördert: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner
Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Jasmin Ruthard
Rheinallee 97 - 101
55118
Mainz
Telefon: 06131 967-259
E-Mail: Ruthard.Jasmin(at)lsjv.rlp.de
Webseite: http://www.lsjv.rlp.de
Wer wird gefördert: Gefördert werden auf ehrenamtlicher Basis arbeitende Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen oder sonstige Zusammenschlüsse ehrenamtlich tätiger Frauen sowie Antragstellerinnen bzw. Antragsteller, die Maßnahmen für ehrenamtlich tätige Frauen anbieten.
Wie wird gefördert: Mit Zuschüssen werden Maßnahmen gefördert, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Qualifikation der ehrenamtlich engagierten Frauen - auch im politischen Ehrenamt - maßgeblich beitragen oder die Erwerbschancen für die ehrenamtlich tätigen Frauen verbessern.
Was wird gefördert: Bezuschusst werden können:
1.) Veranstaltungen, Tagungen, Seminare, Schulungsveranstaltungen, Workshops zu:
2.) Informationsmaterialien:
Broschüren, Faltblätter, Plakate
Förderhöhe: Die Förderung einer Maßnahme erfolgt i.d.R. bis zur Höhe von 1.300 EUR; bei Veranstaltungsreihen werden die einzelnen Veranstaltungen als Einzelmaßnahme gefördert.
Voraussetzungen:
- die gesicherte Finanzierung des Vorhabens;
- Eigenanteil von mindestens 10 % der zuschussfähigen Kosten;
- Antragstellung vor Projektbeginn (das Projekt gilt z.B. als begonnen, wenn bereits Einladungen gedruckt worden sind).
Die Maßnahmen müssen auch für ehrenamtlich tätige Frauen anderer Träger und Bereiche offen stehen.
Unterlagen: Bei Antragstellung muss ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Konzeption vorgelegt werden.
Antragsfristen: Eine Antragstellung sollte möglichst zwei Monate vor Projektbeginn erfolgen.
Hinweise:
Eine Förderung ist grundsätzlich nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung aus Landesmitteln; dieser lässt sich auch nicht durch eine Förderung in Vorjahren herleiten.
Dieses Förderprogramm findet man unter folgendem Link: Frauen im Ehrenamt.