Zuschüsse zur Verbesserung der Situation von Frauen im Ehrenamt

Das Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz unterstützt durch Sachkostenzuschüsse Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen für ehrenamtlich tätige Frauen in Rheinland-Pfalz.

Wer fördert: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Jasmin Ruthard
Rheinallee 97 - 101
55118 Mainz
Telefon: 06131 967-259
E-Mail: Ruthard.Jasmin(at)lsjv.rlp.de
Webseite: http://www.lsjv.rlp.de

Wer wird gefördert: Gefördert werden auf ehrenamtlicher Basis arbeitende Verbände, Vereine, Selbsthilfegruppen oder sonstige Zusammenschlüsse ehrenamtlich tätiger Frauen sowie Antragstellerinnen bzw. Antragsteller, die Maßnahmen für ehrenamtlich tätige Frauen anbieten.

Wie wird gefördert: Mit Zuschüssen werden Maßnahmen gefördert, die zur Verbesserung der Rahmenbedingungen und Qualifikation der ehrenamtlich engagierten Frauen - auch im politischen Ehrenamt - maßgeblich beitragen oder die Erwerbschancen für die ehrenamtlich tätigen Frauen verbessern.

Was wird gefördert: Bezuschusst werden können:
1.) Veranstaltungen, Tagungen, Seminare, Schulungsveranstaltungen, Workshops zu:

  • Verbesserung der Rahmenbedingungen im Ehrenamt -insbesondere mit Blick auf die Vereinbarkeit von Beruf, Familie und Ehrenamt
  • Qualifizierungen -sowohl für die Übernahme als auch für die Ausübung des Ehrenamtes sowieim Hinblick auf Perspektiven für eine Erwerbstätigkeit
  • Koordination von haupt-und ehrenamtlicher Arbeit
  • Organisations-und Verwaltungsvereinfachung im ehrenamtlichen Bereich
  • Steuer-, Haftpflicht-und Versicherungsregelungen
  • Partizipation von Frauen in ehrenamtlichen Leitungsgremien
  • Politische Partizipation
  • Sponsoring
  • Gender Mainstreaming und Ehrenamt
  • sowie Schulungen in Handlungskompetenzen (z.B. Rhetorik,Veranstaltungsorganisation, Öffent-lichkeitsarbeit)

2.) Informationsmaterialien:
Broschüren, Faltblätter, Plakate

Förderhöhe: Die Förderung einer Maßnahme erfolgt i.d.R. bis zur Höhe von 1.300 EUR; bei Veranstaltungsreihen werden die einzelnen Veranstaltungen als Einzelmaßnahme gefördert.

Voraussetzungen:

  • die gesicherte Finanzierung des Vorhabens;
  • Eigenanteil von mindestens 10 % der zuschussfähigen Kosten;
  • Antragstellung vor Projektbeginn (das Projekt gilt z.B. als begonnen, wenn bereits Einladungen gedruckt worden sind). Die Maßnahmen müssen auch für ehrenamtlich tätige Frauen anderer Träger und Bereiche offen stehen.

    Unterlagen: Bei Antragstellung muss ein detaillierter Kosten- und Finanzierungsplan sowie eine Konzeption vorgelegt werden.

    Antragsfristen: Eine Antragstellung sollte möglichst zwei Monate vor Projektbeginn erfolgen.

    Hinweise:

    Eine Förderung ist grundsätzlich nur im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel möglich. Es besteht kein Rechtsanspruch auf eine Förderung aus Landesmitteln; dieser lässt sich auch nicht durch eine Förderung in Vorjahren herleiten.

    Dieses Förderprogramm findet man unter folgendem Link: Frauen im Ehrenamt