Weiterbildungsstipendium der Stiftung Begabtenförderung beruflicher Bildung

Das Weiterbildungsstipendium unterstützt junge Menschen nach dem besonders erfolgreichen Abschluss einer Berufsausbildung bei der weiteren beruflichen Qualifizierung. Das Stipendium fördert fachliche Lehrgänge, zum Beispiel zur Technikerin, zum Handwerksmeister oder zur Fachwirtin, aber auch fachübergreifende Weiterbildungen, zum Beispiel EDV-Kurse oder Intensivsprachkurse. Unter bestimmten Voraussetzungen kann auch ein berufsbegleitendes Studium gefördert werden.

Die deutsche Wirtschaft hat einen wachsenden Bedarf an qualifizierten Fachkräften. Das Weiterbildungsstipendium ist ein Beitrag dazu, mit besonders engagierten und wissensdurstigen jungen Fachkräften die Innovationskraft der Wirtschaft zu stärken.

Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Laufzeit: Das Weiterbildungsstipendium wird für einen festen Zeitraum gewährt. Es beginnt mit dem Tag der Aufnahme in das Programm, der Ihnen in einem Aufnahmeschreiben bestätigt wird. Ab diesem Zeitpunkt sind Sie „Stipendiatin“ bzw. „Stipendiat“ des Programms und können gefördert werden. Das Stipendium gilt für das Aufnahmejahr und zwei Folgejahre. Das heißt, das Aufnahmejahr gilt immer - unabhängig vom konkreten Aufnahmetermin - als erstes Förderjahr. Ihr Stipendium endet regelmäßig am 31. Dezember des übernächsten Jahres.

Ansprechpartner

Stiftung Begabtenförderungswerk berufliche Bildung (SBB)
Gemeinnützige Gesellschaft mbH
Menuhinstraße 6
53113 Bonn
Telefon: (02 28) 6 29 31-0
Telefax: (02 28) 6 29 31-11
E-Mail: info@sbb-stipendien.de
Webseite: http://www.sbb-stipendien.de/

Wer wird gefördert: Das Weiterbildungsstipendium unterstützt besonders talentierte und motivierte Berufseinsteiger/-innen, sich in Ihrem Beruf zu entwickeln, neue Kompetenzen und Fertigkeiten aufzubauen aber auch mit fachübergreifenden Weiterbildungen den Horizont zu erweitern. Lebenslanges Lernen ist ein Baustein für den beruflichen Erfolg.

Wie wird gefördert: Zuschüsse

Was wird gefördert: Förderfähig sind anspruchsvolle - in der Regel berufsbegleitende - Weiterbildungen:
- Maßnahmen zum Erwerb fachbezogener beruflicher Qualifikationen,
- Vorbereitungskurse auf Prüfungen der beruflichen Aufstiegsfortbildung, z. B. Meister/-in, Techniker/-in, Betriebswirt/-in, Fachwirt/-in, Fachkaufmann/Fachkauffrau,
- Seminare zum Erwerb fachübergreifender und sozialer Kompetenzen, z. B. Fremdsprachen, EDV, Rhetorik, Mitarbeiterführung, Konfliktmanagement,
- Berufsbegeleitende Studiengänge, die auf der Ausbildung oder der Berufstätigkeit aufbauen.

Die Förderung einer Maßnahme wird vor Beginn beantragt. Ist die Maßnahme förderfähig, können Sie Zuschüsse erhalten für:
- Maßnahmekosten
- Fahrtkosten
- Aufenthaltskosten
- Notwendige Arbeitsmittel

Förderhöhe: Das Weiterbildungsstipendium bietet eine Förderung von bis zu 8.700 Euro innerhalb von maximal drei Jahren. Die Stipendiatinnen und Stipendiaten können davon die benötigten Mittel für die Kosten von Weiterbildungen oder eines berufsbegleitenden Studiums abrufen. Bei jeder Fördermaßnahme beträgt der Eigenanteil 10 Prozent. Im ersten Jahr der Förderung kann zusammen mit der ersten Bildungsmaßnahme ein IT-Bonus von 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Voraussetzungen: Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf auf der Grundlage des Berufsbildungsgesetzes (BBiG), der Handwerksordnung (HwO) oder in einem bundesgesetzlich geregelten Fachberuf im Gesundheitswesen.

Die Aufnahme ist bis zum Alter von 24 Jahren möglich.



Außerdem haben Sie drei Möglichkeiten, sich für die Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium zu qualifizieren:

Sie haben Ihre Berufsabschlussprüfung mit mindestens 87 Punkten oder besser als „gut“ (bei mehreren Prüfungsteilen Durchschnittsnote 1,9 oder besser) bestanden oder

Sie sind bei einem überregionalen beruflichen Leistungswettbewerb unter die ersten drei gekommen oder

Sie weisen Ihre besondere Qualifikation durch einen begründeten Vorschlag Ihres Arbeitgebers oder der Berufsschule nach.

Unterlagen: Für eine Bewerbung um ein Weiterbildungsstipendium gibt es je nach erlerntem Beruf und Ort der Ausbildung unterschiedliche Ansprechpartner:

Haben Sie Ihre Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gemäß Berufsbildungsgesetz oder Handwerksordnung abgeschlossen, wenden Sie sich für die Bewerbung an Ihre zuständige Stelle (Kammer oder Einrichtung des öffentlichen Dienstes), bei der Ihr Ausbildungsvertrag eingetragen war.

Haben Sie einen bundesgesetzlich geregelten Beruf im Gesundheitswesen erlernt, können Sie sich bei der SBB direkt bewerben.

Hinweise:

Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen Sie entweder mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von mindestens 15 Stunden berufstätig sein oder bei der Arbeitsagentur als arbeitssuchend gemeldet sein. Vollzeitstudierende ohne regelmäßige Berufstätigkeit und Hochschulabsolventen/-innen können nicht aufgenommen werden.

Weitere Informationen finden Sie hier.