Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF)

Ziel der deutschen Integrationspolitik ist es, Menschen mit Migrationshintergrund gleiche Chancen auf Bildung und Aufstieg, persönliche Entfaltung, auf berufliche und gesellschaftliche Teilhabe zu bieten und damit den gesellschaftlichen Zusammenhalt zu stärken. Der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) deckt mit seinen Schwerpunkten "Gemeinsames Europäisches Asylsystem", "Integration von Drittstaatsangehörigen und legale Migration" sowie "Rückkehr" im Wesentlichen die Bereiche ab, die bisher durch den Europäischen Flüchtlingsfonds (EFF), den Europäischen Integrationsfonds (EIF) und den Europäischen Rückkehrfonds (RF) gefördert wurden. Der AMIF fördert die Teilnahme von Zuwanderern aus Nicht-EU-Staaten am ökonomischen, sozialen, kulturellen und politischen Leben. Migration leistet einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und ist wichtig, um zukünftige Herausforderungen wie den demographischen Wandel und Arbeitskräftemangel anzugehen.

Der AMIF unterstützt Maßnahmen auf europäischer und nationaler Ebene, die die Integration von Drittstaatsangehörigen mit unterschiedlichen wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen, religiösen, sprachlichen und ethnischen Hintergründen in die Gesellschaft fördern. In erster Linie geht es dabei um die Unterstützung von neu zugewanderten Drittstaatsangehörigen. Die Mitgliedstaaten der EU und zivilgesellschaftliche Organisationen werden beim Ausbau ihrer Kapazitäten unterstützt, Integrationsstrategien, -leitlinien und -maßnahmen zu entwickeln, umzusetzen, zu überwachen und zu evaluieren. Die Maßnahmen sollen neben der Verbesserung der Chancengerechtigkeit für Drittstaatsangehörige in den Bereichen Bildung, Beruf und gesellschaftliche Teilhabe auch der Etablierung einer Willkommens- und Anerkennungskultur dienen.

Wer fördert: Europäische Union

Laufzeit: 2021 bis 2027

Ansprechpartner

Bundesamt für Migraton und Flüchtlinge
Webseite: https://www.bamf.de/DE/Startseite/startseite_node.html

Wer wird gefördert: Teilnehmen können u.a. nationale, regionale und lokale Behörden in den Mitgliedstaaten (außer Dänemark), internationale Organisationen, Nichtregierungsorganisationen, zivilgesellschaftliche Organisationen, Forschungseinrichtungen. Projekte können durch Antragsteller alleine oder in Kooperationspartnerschaften durchgeführt werden. Kooperationspartnerschaften sind seitens der AMIF-Verwaltungsbehörde ausdrücklich erwünscht, insbesondere dann, wenn dadurch landesweite sowie länderübergreifende Projektmaßnahmen durchgeführt werden.

Wie wird gefördert: Zuschüsse

Was wird gefördert: Die inhaltliche Ausrichtung des AMIF wird durch das sieben-jährige nationale Programm für die Förderperiode 2021 bis 2027 beschrieben. Der Fonds fördert im Zeitraum 2021 bis 2027 Projekte in den Bereichen: - Stärkung und Entwicklung des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems - Legale Migration und Förderung der wirksamen Integration von Nicht-EU-Bürgern - Bekämpfung irregulärer Migration und Förderung effektiver Rückkehr und Rückübernahme - Solidarität durch Stärkung der Zusammenarbeit und Aufteilung der Verantwortung zwischen den EU-Mitgliedsstaaten

Förderhöhe: Für Deutschland werden voraussichtlich insgesamt ca. 1,5 Mrd. Euro für entsprechende Projekte sowie 500 Mio. Euro für Maßnahmen der thematischen Fazilität (Resettlement und humanitäre Aufnahme, Umsiedlung von schutzbedürftigen Personen von einem Mitgliedstaat in einen anderen) zur Verfügung stehen.

Förderdauer: Die maximal geförderte Projektlaufzeit im AMIF beträgt grundsätzlich 36 Monate. Mit Antragstellung ist ein Gesamtfinanzplan mit einer Aufschlüsselung nach Projektjahren vorzulegen. Mittel, die in einem Projektjahr nicht verausgabt werden, können im folgenden Projektjahr verwendet werden.

Hinweise:

Nähere Informationen finden Sie Hier.