Förderung durch die Stiftung ZURÜCKGEBEN

Die Stiftung ZURÜCKGEBEN ist die einzige Stiftung in Deutschland, die explizit jüdische Frauen in Kunst und Wissenschaft fördert. 1994 wurde sie gegründet, ein Jahr später konnten die ersten Fördermittel vergeben werden. Seitdem hat ZURÜCKGEBEN etwa 180 Projekte jüdischer Frauen unterstützt.

Die Förderung erfolgt im Wissen um die Zerstörung der Arbeitsmöglichkeiten und Existenzen von Juden und Jüdinnen während des Nationalsozialismus. Den Beitrag, den Jüdinnen heute wieder für Kultur und Gesellschaft in Deutschland leisten, möchte die Stiftung aufzeigen und sie dabei unterstützen.

Stipendien der Stiftung erhielten und erhalten Jüdinnen jeden Alters und sehr verschiedener Herkunft, die in Deutschland leben – Filmemacherinnen, Bildende und Multimedia-Künstlerinnen, Tänzerinnen und Choreografinnen, Autorinnen, Musikerinnen, Kultur- und Sozialwissenschaftlerinnen, Historikerinnen, Ökonominnen und Physikerinnen. Es ist eine quasi individuelle Förderung der Nachkommen der kollektiv Geschädigten, die in vielen Fällen eine erstmalige öffentliche Würdigung der Arbeit der Stipendiatinnen darstellt. Sie erhalten die Möglichkeit, gesehen und gehört zu werden, aber auch eigene und kollektive Erinnerung(en) weiterzugeben.

Wer fördert: Stiftung ZURÜCKGEBEN

Laufzeit: je nach Projekt

Ansprechpartner

Stiftung ZURÜCKGEBEN
Merseburger Straße 3
10823 Berlin
Telefon: 030-42 02 26 45
E-Mail: info[at]stiftung-zurueckgeben.de
Webseite: https://www.stiftung-zurueckgeben.de/

Wer wird gefördert: jüdische Künstlerinnen und Wissenschaftlerinnen, die in Deutschland leben und arbeiten

Wie wird gefördert: Vergabe von Fördermitteln, Projektzuschüsse

Was wird gefördert: Sie fördert in den unterschiedlichsten Bereichen wie Film, Literatur (z.B. Romane, Gedichtsammlungen, Sachbücher, Biographien), Tanz und Theater, bildende Kunst (z.B. Ausstellungen), Wissenschaft (z.B. Forschungsvorhaben, universitäre Abschlussarbeiten). Eine Förderung ist altersunabhängig möglich.

Förderdauer: Die Laufzeit der Stipendien beträgt jeweils ein Jahr, wobei es keine Beschränkung für bestimmte Ausgabenarten (z.B. Honorare, Materialkosten, Mieten, Übersetzungen, Druckkosten, etc.) seitens der Stiftung gibt

Unterlagen:

• Das ausgefüllte Antragsformular (PDF)

• Eine Beschreibung des Projektvorhabens inkl. Zeitplan und finanzieller Kalkulation in tabellarischer Form

• Lebenslauf mit zusätzlichen Angaben zum persönlichen/biographischen Bezug zum Judentum

Antragsfristen: Bewerbungsschluss ist der 30. September eines jeden Jahres.

Hinweise:

Weitere Informationen und das Antragsformular finden Sie Hier.