Förderung von Innovationsassistentinnen und -assistenten in kleinen und mittleren Unternehmen

Innovationen tragen entscheidend zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen bei. Oftmals fehlen jedoch gerade den kleinen und mittleren Betrieben entsprechend geschultes Fachpersonal sowie die finanziellen Mittel um innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen zu entwickeln. Mit der Förderung von Hochschulabsolventen naturwissenschaftlich-technischer Studiengänge als Innovationsassistenten will das rheinland-pfälzische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau diese Unternehmen unterstützen und einen Anreiz für die betriebliche Forschung und Entwicklung schaffen.

Der Innovationsassistent bzw. die Innovationsassistentin soll dem Unternehmen durch seine bzw. ihre Kenntnisse auf speziellen technologischen Gebieten zu einem Innovationsschub verhelfen, um die Wettbewerbsfähigkeit zu sichern.

Wer fördert: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland- Pfalz

Ansprechpartner

Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau
Angela Haag
Stiftsstraße 9
55116 Mainz
Telefon: 06131 6172-1303
E-Mail: angela.haag@isb.rlp.de
Webseite: https://isb.rlp.de/home.html

Wer wird gefördert: Technologieorientierte, kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Rheinland-Pfalz, die nach der aktuellen KMU-Definition gemäß Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 651/2014 u.a. weniger als 250 Mitarbeitende beschäftigen und einen Jahresumsatz von weniger als 50 Mio. Euro erreichen.

Wie wird gefördert: Projektförderung, Festbetragsfinanzierung

Was wird gefördert: Zuwendungsfähig sind neu abzuschließende Beschäftigungsverhältnisse mit Absolventen/-innen von Universitäten und Fachhochschulen naturwissenschaftlich-technischer Studiengänge. Als Einsatzgebiet für die Innovationsassistenten/-innen kommen ausschließlich die betriebliche Forschung und Entwicklung in Betracht. Die Tätigkeiten sollen die Gewinnung neuer technischer Erkenntnisse und Erfahrungen oder die Neu- und Weiterentwicklung von Erzeugnissen oder die die Neu- und Weiterentwicklung von Erzeugnissen oder Herstellungsverfahren zur Verbesserung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit des Unternehmens zum Ziel haben. Der Innovationsassistent bzw. die Innovationsassistentin muss zum Zeitpunkt der Einstellung im Unternehmen ein naturwissenschaftlich-technisches Studium abgeschlossen haben.

Förderdauer: Förderzeitraum bis zu 24 Monate

Voraussetzungen: Die von dem Innovationsassistenten ausgeübte Fachrichtung darf in dem antragstellenden Unternehmen noch nicht besetzt sein. Der Innovationsassistent muss über eine abgeschlossene Hochschul- oder Fachhochschulausbildung verfügen, die nicht länger als fünf Jahre zurückliegt. Leiharbeitsverträge und die Einstellung als Ersatz für ausscheidende Mitarbeiter sind nicht förderfähig. Unternehmen in Schwierigkeiten im Sinne der EU-Leitlinien werden nicht gefördert.

Unterlagen: Informationen zu den jeweiligen Förderanträgen erhalten Sie über die Ansprechpartner/-innen oder den unten aufgeführten Link.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier