Förderung durch die Landesstiftung "Familie in Not - Rheinland-Pfalz"

Die Landesstiftung „Familie in Not - Rheinland-Pfalz“ verfolgt den Zweck, Familien schnelle und auf den Einzelfall abgestimmte finanzielle Hilfen zu ermöglichen. Voraussetzung ist, dass die erforderliche Hilfe von anderen Leistungsträgern nicht gegeben werden kann oder dass diese Hilfe nicht ausreicht. Das heißt, dass eine Unterstützung durch die Stiftung erst in Betracht kommt, wenn alle anderen vorrangigen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Es ist somit immer eine Einzelfallprüfung notwendig, die unter Berücksichtigung der jeweils individuellen Gesamtsituation Rechnung tragen soll.

Eine entsprechende Stiftung, die mit Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz aufgebaut wurde, gibt es in den meisten anderen Bundesländern nicht.

Wer fördert: Das Landesjugendamt hat die Geschäftsführung des Vergabeausschusses der Stiftungen „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“ inne.

Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Brigitte Eiser
Rheinallee 97 - 101
55118 Mainz
Telefon: 06131 / 967 - 462
Telefax: 06131 / 967 - 335
E-Mail: Stiftung.Referat33.2@lsjv.rlp.de
Webseite: http://www.lsjv.rlp.de

Wer wird gefördert: Schwangere Frauen, kinderreiche Familien, alleinerziehende Mütter und Väter

Wie wird gefördert: Finanzielle Unterstützung

Was wird gefördert: Die Stiftung gewährt finanzielle Unterstützung bei unterschiedlichen Notsituationen.

Förderhöhe: Der Bedarf wird individuell von der Beratungsstelle vor Ort ermittelt und erstreckt sich neben der anfallenden Ausstattung oft auf Umbaumaßnahmen, Umzugskosten, notwendiges größeres Auto oder ergänzende Haushaltshilfe, gegebenenfalls mit der Krankenkasse und der Kinder- und Jugendhilfe (Jugendamt). Einzelfallgerecht wird dann in einem unabhängigen Vergabeausschuss möglichst großzügig und bedarfsgerecht der Hilfebetrag festgesetzt.

Unterlagen: Unterlagen über die finanzielle Situation.

Wenden Sie sich bei einer familiären Notlage an eine Sozialberatungsstelle eines freien Verbandes oder an das Jugendamt oder Sozialamt. Ihr Antrag wird von dort aus an den Vergabeausschuss der Stiftung weitergeleitet.

Antragsfristen: Die Anträge sind nicht fristgebunden.

Hinweise:

Anträge an die Landesstiftung „Familie in Not – Rheinland-Pfalz“ können über die örtlichen Jugend- und Sozialämter sowie über andere Sozialberatungsstellen beantragt werden.

Weitere Informationen finden Sie Hier.