Europäischer Sozialfonds (ESF) in Rheinland-Pfalz

Der Eu­ro­päi­sche So­zi­al­fonds Plus (ESF+) fördert europaweit Projekte zur Verbesserung der beruflichen Perspektiven von Millionen Menschen. In Rheinland-Pfalz stehen in der neuen Förderperiode 2021-2027 insgesamt 120,5 Millionen Euro aus ESF+-Mitteln zur Verfügung, um die Transformation der Arbeitswelt zu gestalten und Lebenslanges Lernen zu fördern, Jugendliche beim Übergang von der Schule in Ausbildung und Beruf zu unterstützen und die Beschäftigungsfähigkeit von am Arbeitsmarkt benachteiligten Menschen zu erhöhen. 

Wer fördert: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz<br> aus Mitteln des europäischen Sozialfonds (ESF)

Laufzeit: 2021-2027

Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung / Referat 63
Rheinallee 97-101
55118 Mainz
Telefon: 06131 967-0
Telefax: 06131 967-310
E-Mail: poststelle-mz@lsjv.rlp.de
Webseite: http://www.lsjv.de

Wer wird gefördert: Gefördert werden Projekte für die genannten Zielgruppen, die der Umsetzung der Ziele des operationellen Programms dienen. Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts sowie Unternehmen, wenn sie aufgrund ihrer Erfahrungen und Kompetenz geeignet sind und ihren Sitz oder eine selbständige Niederlassung in Rheinland-Pfalz haben.

Förderhöhe: Die Förderung erfolgt in Form von Zuschüssen.
Die Höhe der Förderung ist abhängig von Art und Umfang der Maßnahme.
Nähere Informationen enthalten die Rahmenbedingungen zu den einzelnen Förderansätzen.

Voraussetzungen: Über konkrete fachliche Ziele und Voraussetzungen der Förderung informieren die Rahmenbedingungen zu den einzelnen Förderansätzen.
Grundsätzlich beträgt die Projektdauer ein Jahr.
Der Projektträger muss das geplante Projekt entsprechend des Konzepts und der rechtlichen Vorgaben umsetzen und Nachweise über Kontakte und Kooperationen vorlegen.
Jeder Projektträger muss sich vor der ersten Antragstellung akkreditieren lassen.
Das vom Projektträger eingesetzte Personal muss für die Maßnahme fachlich geeignet sein und über ausreichende praktische Erfahrung verfügen.
Die Vorhaben sind in Rheinland-Pfalz durchzuführen. Deren Teilnehmende müssen grundsätzlich ihren Wohnsitz oder Arbeitsort in Rheinland-Pfalz haben.
Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens muss gesichert sein.

Hinweise:

Weitere Informationen sind Hier abrufbar.