Förderung der privaten Beratung in der Landwirtschaft

Gefördert wird die private Beratung von landwirtschaftlichen, rheinland-pfälzischen Unternehmerinnen und Unternehmern.

Wer fördert: Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier
Dagmar Konder
Willy-Brandt-Platz 3
54290 Trier
Telefon: +49(651) 9494-516
E-Mail: poststelle@add.rlp.de
Webseite: http://www.add.rlp.de

Wer wird gefördert: Gefördert werden können natürliche und juristische Personen und ihre Unternehmen der Landwirtschaft, unbeschadet der gewählten Rechtsform, mit Sitz in Rheinland-Pfalz, die - in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse tätig sind.

Wie wird gefördert: Im Wege der Projektförderung als Zuschuss zu förderfähigen Ausgaben.

Was wird gefördert: Bezuschusst werden Beratungsleistungen, welche von anerkannten öffentlichen (ausgenommen staatlichen und kommunalen) oder privaten fach- und sachkundigen Stellen (Beratungsanbietern) erbracht werden.

Voraussetzungen: Die förderfähigen Beratungsleistungen dürfen nicht länger als 2 Jahre zurückliegen.

Die Beratungsanbieter müssen besonders qualifiziert sein; sie müssen vom Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Vorfeld anerkannt werden. Eine Förderung der Beratungsleistungen kann danach bei der ADD beantragt werden.

Unterlagen: Der Antrag auf Förderung von Beratungsleistungen wird vom Zuwendungsempfänger über den Beratungsanbieter unter Angabe des nachgesuchten Beratungsprojektes bei der Bewilligungsbehörde eingereicht.

Hinweise:

Weitere Hinweise sind im Internet unter Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion abrufbar.