Förderung von Maßnahmen zur Integration ausländischer Frauen "MiA – Migrantinnen einfach stark im Alltag"

Ziel dieses Programms ist die Förderung der Integration ausländischer Frauen mit folgenden Zielen:

  • Bewusstmachung der eigenen Kultur und Suche nach neuen Ausprägungen unter veränderten Bedingungen in der Migration; psychologische und sozialpsychologische Folgen der Migration,
  • Sprachorientierung (Alphabetisierung, Vermittlung von Grundlagenkenntnissen der deutschen Sprache zur Alltagsbewältigung und zur Vorbereitung auf Integrationskurse),
  • Kenntnisvermittlung über die deutsche Gesellschaft (Stärkung der Erziehungs- kompetenz, Bildungssysteme, Gesundheit, Alltagsbewältigung / Orientierung im Stadtteil, Lebensplanung),
  • Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern, insb. Unterstützung von Sprachentwicklung und Spracherwerb der Kinder,
  • Rechte der Frauen, Gewaltprävention, insb. der Schutz vor häuslicher Gewalt.

Wer fördert: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF)

Ansprechpartner

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Frankenstraße 210
90343 Nürnberg
Telefon: +49 911 943-0
Telefax: +49 911 943-10000
E-Mail: service@bamf.bund.de
Webseite: http://www.bamf.de

Wer wird gefördert: Zielgruppe sind ausländische Frauen. Die Zuwendungen erfolgen an zentrale Organisationen und Verbände, Einrichtungen, die in der Arbeit mit Zuwanderinnen/Zuwanderern auf lokaler oder regionaler Ebene tätig sind sowie an Migrantenselbstorganisationen.

Wie wird gefördert: Zuschuss

Was wird gefördert: Gefördert werden insbesondere bedarfsorientierte und entsprechend den jeweiligen örtlichen Gegebenheiten notwendige Maßnahmen, welche die Zielsetzung des Nationalen Integrationsplans unterstützen, sowie Maßnahmen mit nachfolgenden inhaltlichen Schwerpunkten:
- das Selbstbewusstsein stärken
- in Erziehungsfragen unterstützen
- Schwellenängste überwinden
- auf weiterführende Integrationsangebote (zum Beispiel Integrationskurse) hinführen
- Stärkung der Erziehungskompetenz der Eltern, insb. Unterstützung von Sprachentwicklung und Spracherwerb der Kinder,
- Rechte der Frauen, Gewaltprävention, insb. der Schutz vor häuslicher Gewalt

Nicht gefördert werden Maßnahmen, die
- in die alleinige Zuständigkeit der Arbeitsverwaltung fallen oder
- aus anderen Integrationsmitteln gefördert werden können.

Die finanzielle Kurszuwendung setzt sich zusammen aus Kosten für Kursleitung, - begleitung, einer Material- und Verwaltungskostenpauschale sowie ggf. Kinderbetreuung.

Förderhöhe: Die finanzielle Zuwendung pro Kurs (20 Zeitstunden) beträgt 550 EUR.

Voraussetzungen: Die Förderung entsprechender Seminarmaßnahmen erfolgt auf der Grundlage des Konzeptes zur Orientierung niederschwelliger Kurse zur Integration ausländischer Frauen (Konzept Frauenkurse).
Eingereichte Seminarmaßnahmen müssen den dort genannten Kriterien hinsichtlich
- Wesen und Intention (z. B. Niederschwelligkeit, Hinführung zu Integrationskursen, angesprochener Kulturkreis)
- Zielsetzung (z. B. Empowerment, Sprachorientierung, Vermittlung von Kenntnissen über die deutsche Gesellschaft)
- Zielgruppen
- Rahmenbedingungen (z. B. Mindestteilnehmerinnenanzahl, Kursumfang, Erfolgskontrolle, finanzielle Zuwendung)
- Kursleiterinnen, Kursbegleiterinnen, Fortbildung
entsprechen.

Antragsfristen: Die Anträge können immer nur für einen Zeitraum innerhalb eines Haushaltsjahres (1.1. - 31.12.) gestellt werden.

Anträge für das folgende Haushaltsjahr sind grundsätzlich bis spätestens 31.12. des laufenden Haushaltsjahres unmittelbar beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge zu stellen.

Hinweise:

Weiterführende Informationen finden Sie unter:
www.bamf.de