KfW - Studienkredit
Die KfW Bankengruppe vergibt Studienkredite zur Finanzierung der Lebenshaltungskosten während des Erststudiums.
Wer fördert: KfW Bankengruppe
Laufzeit: Sie können die gesamte Darlehenslaufzeit flexibel gestalten. Sie umfasst eine Auszahlungs-, Karenz- und Tilgungsphase.
Ansprechpartner
KfW Bankengruppe
Palmgartenstraße 5-9
60325
Frankfurt/Main
Telefon: 0800 539 9003
E-Mail: info@kfw.de
Webseite: http://www.kfw.de
Wer wird gefördert: Volljährige Studierende an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland, die zum Finanzierungsbeginn maximal 44 Jahre alt sind und zu einer der nachfolgenden Gruppen zählen: deutsche Staatsangehörige mit Wohnsitz in Deutschland, EU-Staatsangehörige (seit mindestens 3 Jahren ständig in Deutschland) ,Familienangehörige (gleich welcher Staatsbürgerschaft) eines deutschen oder EU-Staatsangehörigen, die sich mit diesem in Deutschland aufhalten und hier gemeldet sind, Bildungsinländer/innen mit deutscher Meldeadresse.
Wie wird gefördert: Darlehen
Was wird gefördert:
Die Lebenshaltungskosten werden finanziert, wenn Sie
- ein grundständiges Erststudium,
- ein Zweitstudium (weiteres grundständiges Studium),
- ein Zusatz-, Ergänzungs- oder Aufbaustudium (postgraduales Studium),
- einen Master (postgraduales Studium) oder
- eine Promotion
absolvieren.
Sie werden unabhängig vom gewählten Studienfach gefördert. Auch Fernstudiengänge sind möglich.
Auslandssemester können gefördert werden, wenn Ihre Immatrikulation an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule mit Sitz in Deutschland weiterbesteht.
Das Förderprodukt kommt nicht in Frage für:
- Studiengänge an Berufsakademien
- vollständig im Ausland absolvierte Studiengänge
Förderhöhe:
Je nach Wunsch zahlen wir Ihnen monatlich zwischen 100 und 650 Euro aus. Eine Einmalzahlung des gesamten Kreditbetrages ist nicht möglich.
Jeweils zum 1. April und zum 1. Oktober können Sie den monatlichen Darlehensbetrag an Ihre aktuellen Bedürfnisse anpassen.
Förderdauer:
Die maximale Förderdauer beträgt 14 Semester.
Voraussetzungen:
Die Kreditvergabe erfolgt unabhängig vom Einkommen und Vermögen der Eltern. Der Antragsteller darf zum Zeitpunkt der Antragstellung über keinen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss verfügen. Der Abschluss „Bachelor“ wird zum Zweck der Finanzierung des konsekutiven Masterstudiums nicht als berufsqualifizierender Abschluss eines Erststudiums gewertet.
Unterlagen:
Anträge sind unter Verwendung der Antragsformulare über die Hausbank oder das zuständige Studentenwerk an die KfW Bankengruppe zu stellen.
Hinweise:
Das Angebot und weitere Informationen erhalten Sie Hier.