Landesförderung von Integrationsprojekten für Menschen mit Migrationshintergrund

Ziel ist die Unterstützung von Projektarbeit rheinland-pfälzischer Vereine, Initiativen und Organisationen im Bereich der Integration von Migrantinnen und Migranten. Ehrenamtlich tätige Institutionen sollen besonders gefördert werden.

Die Landesregierung hat bei der Umsetzung des Integrationskonzeptes des Landes Rheinland-Pfalz für die neue Legislaturperiode einen Schwerpunkt festgelegt. Künftig sollen insbesondere Projekte zur Interkulturellen Kompetenz und Interkulturellen Öffnung von Institutionen, Organisationen und Verbänden gefördert werden.

Wer fördert: Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Ministerium für Familie, Frauen, Kultur und Integration Rheinland-Pfalz
Silke Haufe
Kaiser-Friedrich-Str. 5a
55116 Mainz
Telefon: 06131 16-5674
E-Mail: silke.haufe@mffki.rlp.de
Webseite: http://mffki.rlp.de

Wer wird gefördert: Gefördert werden rheinland-pfälzische Vereine, Initiativen und Organisationen, die sich in ihrer Arbeit mit integrativen Projekten beschäftigen.

Wie wird gefördert: Zuschüsse

Was wird gefördert: Die Mittel zur Förderung der Integration und Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund sollen künftig eingesetzt werden für

a. Projekte zur Umsetzung der Schwerpunkte des Integrationskonzeptes des Landes

b. Projekte, die der Kofinanzierung des Landes bedürfen, um Zugriff auf Bundes- oder EU-Mittel zu erhalten

c. Kleinstprojekte (max. Volumen pro Projekt 500EUR) für ehrenamtlich Tätige bzw. Integrationsprojekte vor Ort.

Förderhöhe: Monatliche maximale Fördersätze:Personalkosten ("geringfügige Beschäftigungsverhältnis": max. 520 €), Sachkosten (max. 300 €), Miete (max. 250 €), keine Verwaltungskostenpauschale/Overheadkosten. Maximale jährliche Förderhöhe: 12.840 €

Unterlagen: Um eine Förderung zu erhalten, ist ein schriftlicher Antrag erforderlich.

Zusätzlich werden benötigt:
- eine ausführliche Darstellung des Vorhabens,
- ein Finanzplan mit Aus- und Einnahmen,
- eine Erläuterung, wie hoch die Eigenmittel, Zuwendungen oder Spenden von dritter Seite sind,
- eine Begründung, warum ein Zuschuss benötigt wird.

Antragsfristen: Ein Zuschussantrag sollte möglichst früh gestellt werden, mindestens jedoch spätestens vier Wochen vor Beginn der Maßnahme bzw. der Veranstaltung.

Hinweise:

Ein Rechtsanspruch auf eine Förderung besteht nicht.

Weiterführende Informationen unter:
www.mffki.rlp.de