QualiScheck Rheinland-Pfalz - Förderung beruflicher Weiterbildung

Das Land Rheinland-Pfalz fördert die Teilnahme von Beschäftigten an berufsbezogenen Weiterbildungsmaßnahmen durch Zuschüsse in Form eines Bildungsgutscheins (QualiScheck).
Ziel ist es, die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten der Beschäftigten an die raschen wirtschaftlichen und technologischen Entwicklungen anzupassen und damit einen Beitrag zum lebenslangen Lernen zu leisten.

Wer fördert: Ministerium für Arbeit, Soziales, Transformation und Digitalisierung Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung
Zwischengeschaltete Stelle des ESF+
Förderprogramm QualiScheck
Rheinallee 97-101
55116 Mainz
Telefon: 06131 967149
E-Mail: info@berufliche-weiterbildung.rlp.de
Webseite: https://www.berufliche-weiterbildung.rlp.de/

Wer wird gefördert: Die Ausstellung des QualiSchecks können folgende Zielgruppen des Förderangebots beantragen:abhängig Beschäftigte, geringfügig Beschäftigte („Mini-Jobs“), Berufsrückkehrerinnen und -rückkehrer, Existenzgründerinnen und -gründer (Selbständige oder Freiberufler in den ersten fünf Jahren nach Betriebsgründung oder in den ersten fünf Jahren nach Aufnahme ihrer freiberuflichen oder selbständigen Tätigkeit). Von der Förderung ausgeschlossen sind Personen, die eine allgemeinbildende Schule besuchen, eine Erstausbildung absolvieren oder die im Rahmen eines Erststudiums immatrikuliert sind, sowie Selbstständige, die in die Gruppe der mitarbeitenden Betriebsinhaber fallen.

Wie wird gefördert: Individualförderung

Was wird gefördert: Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses.

Förderhöhe: Die Förderung ist begrenzt auf maximal 60 % der Weiterbildungskosten. Die maximale Förderung pro Person und Kalenderjahr der Kostenerstattung beträgt 1.500 Euro.

Förderdauer: Die Förderung gilt pro Person und Kalenderjahr.

Voraussetzungen: Die Antragsteller müssen ihren Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz haben.

Die Maßnahme muss von einem Weiterbildungsträger angeboten werden, der offiziell akkreditiert wurde.

Die Weiterbildungsmaßnahme muss berufsbezogen sein, indem sie zur Verbesserung der Fach-, Methoden- und Sozialkompetenzen beiträgt und – nach dem ersten berufsqualifizierenden Abschluss (Berufsausbildung oder Studium) – dem Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit in einem ausgeübten Beruf dient.

Die Anmeldung zur Weiterbildung darf noch nicht erfolgt sein.

Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a. arbeitsplatzbezogene und innerbetriebliche Anpassungsqualifizierungen/Trainings, Weiterbildungen, für die der Arbeitgeber per gesetzlicher Verpflichtung aufkommen muss, sowie der Erwerb einer Fahrerlaubnis.

Unterlagen: Anträge auf Ausstellung des QualiSchecks sind spätestens zwei Monate vor Beginn einer Weiterbildungsmaßnahme beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung zu stellen.

Nach positiver Prüfung stellt das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung den QualiScheck aus, die Weiterbildung ist binnen 9 Monaten anzutreten. Nach Beendigung der Weiterbildung muss vom Weiterbildungsanbieter die Zahlung und Teilnahme des Antragstellers auf dem QualiScheck bestätigt werden. Danach kann der QualiScheck innerhalb von 6 Monaten beim Landesamt eingelöst werden.

Hinweise:

Im Merkblatt finden Sie die Richtlinien des Programmes.

Das Förderprogramm ist auch unter http://qualischeck.rlp.de abrufbar.