Förderung der Einstellung von Auszubildenden aus Insolvenzbetrieben

Das Land Rheinland-Pfalz unterstützt die Übernahme von Auszubildenden nach Insolvenz ihres bisherigen Ausbildungsbetriebs durch Zuwendungen, um den Jugendlichen die Fortsetzung ihrer Ausbildung zu ermöglichen.

Wer fördert: Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Telefon: 06131/6172-0
Telefax: 06131/6172-1299
E-Mail: isb@isb.rlp.de
Webseite: http://www.isb.rlp.de

Wer wird gefördert: Auszubildende, Unternehmerinnen und Unternehmer, Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber

Wie wird gefördert: Einmaliger Zuschuss

Was wird gefördert: Der einmalige Zuschuss erfolgt bei Übernahme eines Auszubildenden, der/die seine/ihre Ausbildung aufgrund von Insolvenz, Wegfall der Ausbildungsberechtigung oder nicht vorhersehbarer Stilllegung/Schließung des bisherigen Ausbildungsbetriebes vorzeitig beenden müsste.

Förderhöhe: Der Zuschuss beträgt 2.500 EUR je übernommenen Auszubildenden.

Voraussetzungen: Die Ausbildung muss aufgrund von Insolvenz, Wegfall der Ausbildungsberechtigung oder nicht vorhersehbarer Stilllegung/Schließung des bisherigen Ausbildungsbetriebes vorzeitig beendet worden sein.

In dem alten und neuen Betrieb muss ein Berufsausbildungsvertrag nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) oder der Handwerksordnung (HwO) abgeschlossen und in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse bei der zuständigen Kammer oder sonst zuständigen Stelle eingetragen worden sein.

Der Insolvenzbetrieb und der übernehmende Ausbildungsbetrieb müssen ihren Sitz in Rheinland-Pfalz haben.

Von der Förderung ausgeschlossen sind Ausbildungsverhältnisse u.a. mit in direkter Linie verwandten Personen, Bund, Land, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie sonstigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nicht Wirtschaftsunternehmen sind.

Unterlagen: Anträge sind bei der jeweiligen Kammer oder sonst zuständigen Stelle im Sinne des Berufsbildungsgesetzes bis spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung einzureichen.
Die Kammer oder sonst zuständige Stelle leitet die Anträge an die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH weiter.

Antragsfristen: Anträge müssen bis spätestens drei Monate nach Fortsetzung der Ausbildung eingereicht werden.

Hinweise:

Eine Kumulierung mit anderen sonstigen vergleichbaren Programmen des Landes Rheinland-Pfalz, anderer Länder, des Bundes oder der Bundesagentur für Arbeit ist ausgeschlossen.

Dieses Förderprogramm ist Hier zu finden.