Berliner Künstlerprogramm

Jährlich werden etwa 20 international bekannte wie qualifizierte jüngere Künstler/-innen für 12 Monate nach Berlin eingeladen. Das Stipendium für Filmemacher beläuft sich auf 6 Monate.

In der Sparte Bildende Kunst schlägt eine Berufungskommission Einladungen an international bekannte Künstler/-innen vor; d.h. Bewerbungen in der Sparte Bildende Kunst sind nicht möglich.

Eine Einladung durch das Berliner Künstlerprogramm gehört zu den meist gefragten Stipendien der Welt. Das bedeutet, dass bei der geringen Zahl der zu vergebenden Stipendien auch viele hochqualifizierte Bewerbungen nicht berücksichtigt werden können. Die Nichtakzeptierung einer Bewerbung stellt auf keinen Fall ein negatives Werturteil über die künstlerische Arbeit dar. Eine Wiederbewerbung ist möglich.

Wer fördert: Berliner Künstlerprogramm des deutschen Akademischen Austauschdiensts (DAAD)

Ansprechpartner

Deutscher Akademischer Austauschdienst (DAAD)
Berliner Künstlerprogramm
Markgrafenstraße 37
10117 Berlin
Webseite: http://www.berliner-kuenstlerprogramm.de/

Wie wird gefördert:

- Monatliche Stipendienraten für Lebensunterhalt und Miete

- Reise- und Gepäckkosten (Linienflug, Economy Class), auch für Partner und Kinder, wenn sie sich während des gesamten Einladungszeitraums in Berlin aufhalten,

- Kranken- und Unfallversicherung

Voraussetzungen: Deutsche Staatsangehörige sind von einer Bewerbung ausgeschlossen. Ausländische Künstler/-innen, die ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik haben, sind von einer Bewerbung gleichfalls ausgeschlossen. Es ist Sache der Gäste, die für den Aufenthalt in Berlin notwendigen Visa- und Einreisepapiere seitens ihrer Heimatländer bzw. der Botschaften der Bundesrepublik Deutschland zu besorgen.

Unterlagen: Im Bewerbungsverfahren sind dabei das ausgefüllte Formular und die folgenden Arbeitsunterlagen einzureichen:

1. Schriftsteller:
Eigene Publikationen (möglichst in deutscher, sonst vorzugsweise in englischer oder französischer Sprache) – aber bitte nicht mehr als 4–5 Bücher, Rezensionen, keine Manuskripte

2. Komponisten:
Partituren, Tonträger (Schallplatten, CDs, DVDs), Videobänder eigene Veröffentlichungen – aber bitte nicht mehr als 3–4 Hörbeispiele. Die Materialien sollten präzise aufeinander abgestimmt sein, d.h. zu den Tonbeispielen sollten die dazugehörige Partitur, Werkbeschreibung, Fotos oder Videos eingereicht werden. Falls bestimmte Ausschnitte angehört werden sollen, müssen diese extra markiert sein.

3. Filmemacher:
Videobänder, DVDs (Achtung: selbstgebrannte DVDs sind oft nicht lesbar, daher NTSC, PAL, Beta bevorzugt), Drehbücher – aber bitte nicht mehr als 2 Arbeitsproben, vorzugsweise jüngeren Datums und mit Untertitelung. Jedem Film ist eine Synopsis beizufügen. Angesichts der maximalen Sichtungszeit von 15 Minuten pro Bewerber ist, vor allem bei Langfilmen, der zu sichtende Abschnitt vom Bewerber vorzugeben.

Alle eingereichten Unterlagen müssen deutlich mit Namen und Entstehungsjahr gekennzeichnet sein. Aus Kostengründen können nur Originalunterlagen (Bücher, Partituren, Filmrollen), jedoch keine Kopien, Manuskripte, selbstgebrannte CDs, DVDs, Videos etc. zurückgesandt werden. Der DAAD kann keine Haftung für das eingereichte Material übernehmen.

Antragsfristen: Bewerbungsschluss ist jeweils der 1. Dezember (Poststempel). Die international zusammengesetzte Jury tagt im Frühjahr.

Hinweise:

Weitere Informationen erhalten Sie unter Berliner Künstlerprogramm