ISB-Mittelstandskredit

Der zinsverbilligte Mittelstandskredit – optional mit einer Haftungsfreistellung der ISB für das durchleitende Kreditinstitut – richtet sich nach dem ERP-Förderkredit KMU der KfW. Die ISB verbilligt die ohnehin schon günstigen Kredite der KfW zusätzlich.

Der Mittelstandskredit kann in folgenden Programmvarianten beantragt werden:

  • ISB Mittelstandskredit (665)
  • ISB Mittelstandskredit mit Haftungsfreistellung (667)

Wer fördert: Land Rheinland-Pfalz

Laufzeit: Bis zu 20 Jahre

Ansprechpartner

Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB)
Beratung Wirtschaftsförderung
Holzhofstraße 4
55116 Mainz
Telefon: 06131 6172-1333
E-Mail: beratung@isb.rlp.de
Webseite: http://www.isb.rlp.de

Wer wird gefördert: Freiberuflich Tätige, z.B. Ärzte, Steuerberater, Architekten, die mindestens drei Jahre am Markt aktiv sind - Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (Handwerk, Handel und sonstiges Dienstleistungsgewerbe) gemäß der jeweils gültigen EU-Definition für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die in Ausübung oder zur Aufnahme einer gewerblichen oder freiberuflichen Tätigkeit handeln.

Wie wird gefördert: Die Kreditgewährung erfolgt durch die ISB an die Hausbank zur Weiterleitung an die Endkreditnehmerinnen und Endkreditnehmer. Form und Umfang der Besicherung werden im Rahmen der Kreditverhandlung zwischen den Antragstellenden und der jeweiligen Hausbank vereinbart. Kredithöchstbetrag: 5 Mio. € für Investitionskredite, 2 Mio. € für Betriebsmittelkredite 100 % der Kosten können durch diesen Kredit unter Beachtung des EU-Beihilferechts finanziert werden.

Was wird gefördert: Investitionen, zusätzlicher Betriebsmittelbedarf sowie Warenlager, Unternehmensübernahmen und tätige Beteiligungen

Förderdauer: Es werden unterschiedliche Laufzeitvarianten angeboten. Für diese und weitere Details können Sie sich unter der Webseite der ISB Bank informieren.

Unterlagen: Die Antragstellung erfolgt über die Hausbank bei der ISB.

Hinweise:

Mit dem Vorhaben darf zum Zeitpunkt der Antragstellung noch nicht begonnen worden sein. Ausgeschlossen sind die Umschuldung bzw. Nachfinanzierung bereits abgeschlossener Vorhaben sowie weitere Förderausschlüsse gemäß Richtlinie.

Weitere Informationen finden Sie Hier