Aufstiegsstipendium der Stiftung Begabtenförderung beruflicher Bildung

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) unterstützt beruflich Qualifizierte, die in Ausbildung und Beruf ihr besonderes Talent und Engagement bewiesen haben.
Gefördert wird ein Erststudium, das in Vollzeit oder berufsbegleitend an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule absolviert wird.
Ziel ist es, beruflich Begabten zusätzliche Perspektiven zu eröffnen, die Durchlässigkeit zwischen beruflicher und akademischer Ausbildung zu erhöhen und mit Blick auf den drohenden Fachkräftemangel zusätzliche Potenziale für die Gesellschaft zu erschließen.
Die Aufstiegsstipendien ergänzen die bestehende Begabtenförderung in der beruflichen Bildung (Weiterbildungsstipendium) und im Hochschulbereich.

Wer fördert: Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)

Ansprechpartner

Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung gGmbH (SBB)
Menuhinstr. 6
53113 Bonn
Telefon: 0228 629310
E-Mail: info(at)sbb-stipendien.de
Webseite: https://www.bmbf.de/bmbf/de/home/home_node.html

Wer wird gefördert: Antragsberechtigt sind Privatpersonen, die eine Berufsausbildung besonders erfolgreich absolviert haben und über eine Berufserfahrung von mindestens zwei Jahren verfügen.

Wie wird gefördert: Die Förderung erfolgt in Form eines Stipendiums.

Förderhöhe: Über drei Jahre stehen Fördergelder von insgesamt 8.100 Euro bereit, die für die Kosten von Weiterbildungen eingesetzt werden können – bei einem Eigenanteil von 10 Prozent je Maßnahme. Neben den Lehrgangskosten können auch Prüfungskosten geltend gemacht werden. Im ersten Förderjahr kann in Verbindung mit einer Weiterbildung ein IT-Bonus als Zuschuss von bis zu 250 Euro für die Anschaffung eines Computers beantragt werden.

Voraussetzungen: Die Qualifizierung kann durch eine Berufsabschlussprüfung oder eine Aufstiegsfortbildung mit der Durchschnittsnote 1,9 oder besser bzw. mit mindestens 87 Punkten, einer besonders erfolgreichen Teilnahme an einem bundesweiten beruflichen Leistungswettbewerb oder durch einen begründeten Vorschlag des Betriebes nachgewiesen werden.
Wurde bereits ein Studium aufgenommen, darf das zweite Fachsemester zu Beginn des Auswahlverfahrens noch nicht abgeschlossen sein.

Unterlagen: Interessierte Berufstätige können sich im Rahmen der jeweiligen Auswahlrunde bewerben. Die Termine für die Online-Bewerbung können im Internet abgerufen werden. Für das Einreichen der Bewerbung steht ein Online-Werkzeug zur Verfügung. Die Anträge sind bei der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung (SBB) einzureichen.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier als auch auf der Seite der Stiftung Begabtenförderung berufliche Bildung.