Förderung durch die Hans-Böckler-Stiftung - "Studienförderung"

Die Hans-Böckler-Stiftung möchte mit ihren Stipendien zu mehr Chancengleichheit im Bildungswesen beitragen. Daher wollen sie auch den jungen Menschen ein erfolgreiches Studium ermöglichen, für die der Weg an die Hochschule keine Selbstverständlichkeit ist.

Sie fördern junge Menschen, die überdurchschnittliche Leistungen erbringen, sich gewerkschaftlich, gesellschaftspolitisch oder sozial engagieren und auch in Zukunft Verantwortung in unserer Gesellschaft übernehmen wollen. Diese Kriterien werden vor dem Hintergrund der jeweiligen Biographie betrachtet.

Ansprechpartner

Hans-Böckler-Stiftung
Georg-Glock-Straße 18
40474 Düsseldorf
Telefon: +49 (0) 211 7778-0
Telefax: +49 (0) 211 7778-120
E-Mail: bewerbung@boeckler.de
Webseite: https://www.boeckler.de

Wer wird gefördert: Studierende mit gewerkschaftlichem oder gesellschaftspolitischem Engagement, Abiturientinnen und Abiturienten aus bildungsbenachteiligten Gruppen, die sich aktiv an der Gestaltung unserer Gesellschaft beteiligen wollen.

Wie wird gefördert: Stipendium

Was wird gefördert: Vollzeitstudiengänge, das Erststudium (Bachelor/Master/Diplom/Staatsexamen) an staatlichen/staatlich anerkannten Hochschulen, das Erststudium (Bachelor/Master/Diplom) an staatlich/staatlich anerkannten Akademien, (die Abschlüsse verleihen, die nach Landesrecht Hochschulabschlüssen gleichgestellt sind), duale Studiengänge, das Studium an einer Hochschule in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union oder in der Schweiz, Studierende, die über den Ersten, Zweiten oder Dritten Bildungsweg an die Hochschule gelangen.

Förderhöhe: max. 812 Euro BAföG-Höchstsatz pro Monat; 300 Euro Studienkostenpauschale; ggf. ein Zuschuss zur Kranken- und Pflegeversicherung in Höhe von max.122/206 Euro pro Monat

Förderdauer: Die Förderung wird zunächst für zwei oder drei Semester zugesagt. Die Stiftung fördert nach Möglichkeit bis zum erfolgreichen Ende des Studiums, einzige Bedingung: das Examen muss in der durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) festgelegten Förderungshöchstdauer abgelegt werden. Kurz vor Ablauf des ersten Förderzeitraumes wird von den zuständigen Referenten entschieden, ob die Förderung fortgesetzt werden kann. Die Entscheidung ist abhängig vom Studienverlauf, der weiteren Studienplanung und dem eigenen gewerkschaftlichen oder gesellschaftspolitischen Engagement der Stipendiatinnen und Stipendiaten.

Voraussetzungen: Eine Bewerbung nach dem 3. Semester im Bachelor ist möglich, wenn im Anschluss ein Master angestrebt wird.

Für eine Bewerbung zum Master muss der Nachweis einer eingereichten Bachelorarbeit der Bewerbung beigefügt werden.

Eine Aufnahme zum Master erfolgt nur, wenn das Bachelorzeugnis vorliegt.

BaföG Berechtigung

Unterlagen: Die Bewerbung für ein Stipendium läuft ausschließlich online.

Antragsfristen: Antragsfristen finden Sie unter der angegebenen Webseite.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.