Studienförderung durch die A. Wilhelm Klein Stiftung

Das Leben eines Menschen wird von Erfahrungen geprägt. Die Erfahrungen der Ausbildung sind besonders wertvoll, denn sie können einen Menschen und dessen Zukunft verändern. Aufgrund seiner eigenen Schwierigkeiten mit der Ausbildung und den damit verbundenen Grenzen hat Prof. Dr. Klein diese Stiftung 1982 gegründet, um jungen Menschen den Weg der Ausbildung zu vereinfachen.

Inzwischen hat die Stiftung als solches sowohl auf Seiten der Geförderten als auch auf Seiten der Stiftungsmitglieder wichtige und weitere Erfahrungen geschaffen. Damit Sie ein gesamtes Bild von der Stiftung bekommen können, möchten wir Ihnen auf den folgenden Seiten versuchen die Stiftung näher zu bringen. Dabei wollen wir auch die Menschen hervorheben, die hinter diesen Erfahrungen stehen und gleichzeitig das Bestehen möglich machen.

Sie alle verbindet ein gemeinsames Credo: die Erkenntnis, dass Bildung eines der höchsten Güter ist und Menschen, die zwar Leistung erbringen möchten aber aus eigenen Möglichkeiten es nur schwerlich schaffen können, unterstützt werden müssen.

Wer fördert: A. Wilhelm Klein Stiftung

Ansprechpartner

A. Wilhelm Klein Stiftung
Frau Klein
Claudiusstraße 1
50678 Köln
E-Mail: n.klein@awklein-stiftung.de
Webseite: http://awklein-stiftung.de

Wer wird gefördert: Die Stiftung fördert die akademische Ausbildung begabter und charakterlich geeigneter junger Studierender entsprechend ihren Veranlagungen. Ihnen wird so der zügige Abschluss eines Studienganges oder einer Bildungsmaßnahme ermöglicht - auch im Ausland - und damit der Grundstein für den Aufbau oder die Verbesserung ihrer aktuellen beruflichen Situation gelegt.

Wie wird gefördert: Zu diesem Zweck gewährt die Stiftung den Stipendiaten ein zweckgebundenes, zinsloses Förderdarlehen.

Was wird gefördert: Es können nur solche Bildungsmaßnahmen gefördert werden, die dazu bestimmt und geeignet sind, eine bestimmte berufliche Qualifikation zu schaffen oder zu verbessern. Sie müssen daher entweder zu einem berufsbefähigenden Abschluss führen oder in unmittelbarem Zusammenhang mit einem ausgeübten Beruf stehen. Es werden Bewerbungen für eine Förderung der Erstausbildung präferiert.

Grundsätzlich werden sämtliche Bildungsmaßnahmen an inländischen Hochschulen gefördert. Jedoch legt die Stiftung besonderen Wert auf einen regionalen Bezug. Bildungsmaßnahmen an ausländischen Ausbildungsstätten werden nur dann gefördert, wenn dies für das berufliche Fortkommen des Bewerbers von besonderer Bedeutung ist.

Eine Förderung setzt Begabung, Eignung, Veranlagung und Neigung sowie ausgeprägte charakterliche Reife voraus. Bewerber sollten überdurchschnittliche Leistung in dem der Förderung vorausgegangenen Ausbildungs- oder Berufsabschnitt nachweisen. Die Leistungen müssen jederzeit erwarten lassen, dass das angestrebte Ziel der zu fördernden Bildungsmaßnahme erreicht wird.

Es wird erwartet, dass die Förderung aufgrund des konkreten beruflichen Interesses beantragt wird und dass die Ausbildung genutzt wird, um sich beruflich zu verbessern.

Förderhöhe: Die Förderung wird grundsätzlich bis zu 500 Euro pro Monat gewährt.

Förderdauer: Eine Förderung wird für maximal ein Kalenderjahr oder für eine kürzere Gesamtdauer einer Bildungsmaßnahme bewilligt. Die Förderung ist in der Regel für die Zeit vorgesehen, innerhalb derer die Bildungsmaßnahme (Semester/Trimester) gewöhnlich durchgeführt und beendet wird. Zum Ende einer Maßnahme oder eines Semesters/Trimesters erstellt der Geförderte der Stiftung einen Bericht hierüber und stellt bei Bedarf einen Antrag auf Weiterförderung.

Voraussetzungen: Alle Interessenten können sich selbst um eine Förderung bewerben oder zur Förderung vorgeschlagen werden, wenn er oder sie die Rahmenbedingungen erfüllt.

Unterlagen: Folgende Unterlagen sind der Bewerbung beizufügen:
1. Förderungsantrag
2. Motivationsschreiben
3. Lebenslauf
4. Fächer- und Notenübersicht (ggf. Notenspiegel)
5. Nachweis über bisher geleistete Praktika / Berufsausbildung
6. Empfehlungsschreiben (von Professoren o.a.)

Nach Eingang der Bewerbung erarbeitet ein Vertreter der Stiftung aus diesem Antrag eine Vorlage an Vorstand und Kuratorium. Falls hierzu erforderlich, führt er persönliche Gespräche mit den Bewerbern und/oder den Gutachtern durch. Er schlägt anschließend den Entscheidungsgremien vor, in welchem Umfang eine Förderung genehmigt werden soll.
Haben die Gremien eine Entscheidung zu der Bewerbung getroffen, ergeht zeitnah eine schriftliche Absage/Zusage an den Bewerber.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.