Aufbauhilfe RLP 2021 für Hausrat

Das Land Rheinland-Pfalz und der Bund gewähren staatliche Förderungen zum Wiederaufbau für Betroffene des Hochwassers und Starkregens am 14. und 15. Juli 2021 in den Landkreisen Ahrweiler, Cochem-Zell, Eifelkreis Bitburg-Prüm, Mayen-Koblenz, Trier-Saarburg, Vulkaneifel, Bernkastel-Wittlich und in der kreisfreien Stadt Trier.

Für Schäden am eigenen Hausrat wird in der Regel eine Pauschale gewährt, die sich an den im Haushalt zum Schadensereignis gemeldeten Personen und dem Anteil des Hausrates, der betroffen ist, bemisst. Einem Ein-Personen-Haushalt stehen 13.000 Euro zu, Mehrpersonenhalte erhalten eine gestaffelt höhere Pauschale (13.000 Euro für die erste Person, 8.500 Euro für die zweite Person, für jede weitere dort gemeldete Person 3.500 Euro).

 

Wer fördert: Land Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wer wird gefördert: Privathaushalte insbesondere Wohnungseigentümer und Mieter.

Wie wird gefördert:

Für den Ersatz des beschädigten Hausrats gelten grundsätzlich Pauschalen. Für die Erneuerung eines vollständigen Hausstands von Privathaushalten werden folgende Förderbeträge angesetzt:

  • bei Ein-Personen-Haushalten: 13.000 Euro,
  • bei Mehr-Personen-Haushalten:

für die erste Person: 13.000 Euro,
für die zweite Person: 8.500 Euro,
für jede weitere dort gemeldete Person: 3.500 Euro.

  • Bei Wohngemeinschaften gelten die vorgenannten Pauschalen entsprechend.
  • Sind nur Teile des Hausrats zerstört, ist von den genannten Beträgen ein entsprechender Abschlag vorzunehmen.

Bei der Erstattung des Hausrats ist kein Verwendungsnachweis erforderlich.

Was wird gefördert: Zum Hausrat zählen die zur Haushalts- und Lebensführung notwendigen Möbel, Geräte und sonstigen Bestandteile einer Wohnungseinrichtung, soweit sie nicht über den angemessenen Bedarf hinausgehen.

Antragsfristen: Der Antrag auf Zuwendung muss bei der Bewilligungsstelle bis zum 30. Juni 2026 eingegangen sein.

Hinweise:

Die Aufbauhilfe Rheinland-Pfalz 2021 wird online beantragt, den entsprechenden Link finden Sie hier.
Die ISB wird die Bearbeitung der Anträge übernehmen und die Auszahlungen vornehmen.

 

Weitere Informationen finden Sie hier:

https://isb.rlp.de/home/detailansicht/antragsverfahren-fuer-wiederaufbauhilfe-startet.html

https://isb.rlp.de/aufbauhilfe-rlp-2021-hausrat.html

https://wiederaufbau.rlp.de