Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtschaft und Weinbau

Die Hochwasserhilfen dienen dazu, Schäden an Flächen einschließlich Aufwuchs auszugleichen sowie für Schäden und Verluste an Betriebsgebäuden, forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen, Vorräten und Tierbeständen die Kosten der Reparatur und Wiederherstellung zu fördern oder den eingetretenen Verlust des Marktwertes auszugleichen. Schäden an forstwirtschaftlicher Wegeinfrastruktur, Schäden an Forstkulturen sowie Aufwuchsschäden an forstwirtschaftlichen Nutzflächen sind ebenfalls in den Hilfen mitaufgeführt.

Wer fördert: Land Rheinland-Pfalz

Ansprechpartner

Wer wird gefördert: Land- und Forstwirtschaft, Weinbau

Wie wird gefördert: Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. entstandenen Schäden, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.

Antragsfristen: Derzeitige Antragsfrist 31. Dezember 2024

Hinweise:

Das Angebot und weitere Informationen finden Sie Hier.