Aufbauhilfen für die Land- und Forstwirtschaft und Weinbau
Die Hochwasserhilfen dienen dazu, Schäden an Flächen einschließlich Aufwuchs auszugleichen sowie für Schäden und Verluste an Betriebsgebäuden, forstwirtschaftlichen und landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten sowie Einrichtungen, Vorräten und Tierbeständen die Kosten der Reparatur und Wiederherstellung zu fördern oder den eingetretenen Verlust des Marktwertes auszugleichen. Schäden an forstwirtschaftlicher Wegeinfrastruktur, Schäden an Forstkulturen sowie Aufwuchsschäden an forstwirtschaftlichen Nutzflächen sind ebenfalls in den Hilfen mitaufgeführt.
Wer fördert: Land Rheinland-Pfalz
Ansprechpartner
Wer wird gefördert: Land- und Forstwirtschaft, Weinbau
Wie wird gefördert: Hilfen betragen bis zu 80 Prozent der förderfähigen Kosten bzw. entstandenen Schäden, in Härtefällen bis zu 100 Prozent.
Antragsfristen: Derzeitige Antragsfrist 31. Dezember 2024
Hinweise:
Das Angebot und weitere Informationen finden Sie Hier.