Erasmus+ Erwachsenenbildung

Der Erasmus+ Programmvorschlag definiert Erwachsenenbildung als “jede Form des nicht berufsbezogenen Lernens für Erwachsene nach der Erstausbildung, ob formal, nichtformal oder informell“. Im Bereich der Erwachsenenbildung unterstützt das Programm Erasmus+ (2021-2027) die folgenden Maßnahmen:

Leitaktion 1:  Lernmobilität

  • Mobilität von Lernenden und Personal in der Erwachsenenbildung. 

Die Lernmobilitäten in der Erwachsenenbildung  werden dezentral von der NA beim BIBB umgesetzt. 

Leitaktion 2: Zusammenarbeit zwischen Organisationen und Einrichtungen

  • Partnerschaften für eine Zusammenarbeit, darunter die Kooperationspartnerschaften sowie die kleineren Partnerschaften, die einen breiteren und inklusiveren Zugang zum Programm gewähren

Die Partnerschaften für eine Zusammenarbeit werden dezentral von der NA beim BIBB umgesetzt. 

Leitaktion 3 - Unterstützung der Politikentwicklung und der politischen Zusammenarbeit:

In dieser Leitaktion wurden Maßnahmen gefördert, die darauf abzielen, die Entwicklung und Umsetzung innovativer, politischer Konzepte, den politischen Dialog sowie den Wissenstransfer in den Bereichen Bildung, Ausbildung und Jugend anzuregen. Die meisten dieser Aktionen werden zentral von der Exekutivagentur der EU-Kommission umgesetzt.

Wer fördert: EU und Bund

Laufzeit: 2021-2027

Ansprechpartner

Team „Erwachsenenbildung“
Telefon: 0228 107-1513 oder -1628
E-Mail: mobilitaet-erwachsenenbildung@bibb.de
Webseite: https://www.na-bibb.de/

Wer wird gefördert: „Erwachsenenbildung“ ist definiert als jede Form des nicht berufsbezogenen Lernens für Erwachsene nach der Erstausbildung, ob formal, nicht-formal oder informell. Dies umfasst nicht die berufliche Weiterbildung. Als Anbieter von Erwachsenenbildung werden alle Einrichtungen verstanden, die Erwachsenenbildung als Haupt- oder Nebenaufgabe regelmäßig oder wiederkehrend offen zugänglich anbieten. Antragsberechtigt sind öffentliche und private Einrichtungen, die ihren Sitz in Deutschland haben und mindestens eine der folgenden Definitionen erfüllen: Anbieter von formaler, nonformaler und informeller Erwachsenenbildung > Antragsberechtigt sind Anbieter von Erwachsenenbildung, insbesondere kommunale Einrichtungen, Volkshochschulen, private Träger, Einrichtungen der Kirchen, der Gewerkschaften, der Kammern, der Parteien und Verbände, Elternschulen und Familienbildungsstätten, Akademien, Hochschulen sowie Fernlehrinstitute Lokale und regionale Behörden, koordinierende Stellen und andere Einrichtungen mit einer Rolle in der Erwachsenenbildung >Antragsberechtigt sind Behörden oder koordinierende Stellen und Einrichtungen, sofern sie mit Fragen der Erwachsenbildung befasst sind. Eine Behörde nimmt als Organ des Staates (Bund, Land) oder eines selbstständigen Verwaltungsträgers (z. B. Gemeinde) Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahr. Behörden werden durch organisationsrechtliche Vorschriften geschaffen. Koordinierende Stellen werden benannt und nehmen zentrale und übergeordnete Aufgaben des Bundes, eines jeweiligen Landes oder eines selbstständigen Verwaltungsträgers wahr.

Was wird gefördert: Die Teilnahme an einer Aktivität, die einen Zeitraum des physischen Wechsels in ein anderes Land als das Wohnsitzland umfasst (gegebenenfalls in Verbindung mit einem Zeitraum der virtuellen Teilnahme), um dort zu studieren, einer beruflichen Aus- oder Weiterbildung oder einer nichtformalen oder informellen Lernaktivität nachzugehen. Sie kann in Form eines Praktikums, einer Lehre, einer Jugendbegegnung, einer Freiwilligentätigkeit, einer Lehrtätigkeit oder einer Aktivität zur beruflichen Fortbildung erfolgen und auch vorbereitende Maßnahmen, wie etwa Unterricht in der Sprache des Aufnahmelandes, sowie Entsende-, Aufnahme- und Nachbereitungsaktivitäten beinhalten. europäische und internationale Bildungszusammenarbeit und die Förderung von Partnerschaften

Antragsfristen: Einreichungsfristen finden Sie unter der unten aufgeführten Webseite

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.