MY TURN - Frauen mit Migrationserfahrung starten durch

Das Bundesprogramm „MY TURN – Frauen mit Migrationserfahrung starten durch“ tritt mit dem Ziel an, (neu-)zugewanderte Frauen mit einem erhöhten Unterstützungsbedarf besser zu erreichen, zu informieren und an Fördermöglichkeiten teilhaben zu lassen.Die Förderung soll die Bildungsteilhabe und Arbeitsmarktchancen vor allem arbeitsloser, arbeitsuchender oder geringfügig beschäftigter Frauen mit ausländischer Staatsangehörigkeit und eigener Migrationserfahrung verbessern.

Mit dem Programm kann neben der individuellen Verbesserung der Integrationsaussichten auch dem Mangel an Fachkräften entgegengesteuert werden, indem die qualifikationsadäquate und nachhaltige Arbeitsmarktintegration der bereits in Deutschland lebenden Zugewanderten sowie der weiterhin neu Zuwandernden verbessert wird. Durch die ausschließliche Förderung von Frauen mit Migrationserfahrung wird der ausgewogenen Erwerbsbeteiligung von Frauen und Männern, gleichen Arbeitsbedingungen sowie einer besseren Vereinbarkeit von Beruf und Privatleben besonders Rechnung getragen, da Frauen mit Migrationserfahrung seit vielen Jahren sowohl in Qualifizierungsmaßnahmen als auch am allgemeinen Arbeitsmarkt unterrepräsentiert sind

Wer fördert: Europäischer Sozialfonds

Laufzeit: 01.09.2022 - 31.12.2025

Ansprechpartner

Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Referat I6 11017 Berlin
E-Mail: I6-MYTURN@bmas.bund.de
Webseite: https://www.esf.de/portal/DE/ESF-Plus-2021-2027/Foerderprogramme/bmas/my_turn.html

Wer wird gefördert: MY TURN spricht formal geringqualifizierte Frauen mit Migrationserfahrung und einem erhöhten Unterstützungsbedarf an. Als formal geringqualifiziert gelten Frauen, die (wieder) ungelernt im Sinne des § 81 Absatz 2 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) sind. Ein erhöhter Unterstützungsbedarf zeigt sich insbesondere bei Frauen, die – seit 2015 nach Deutschland zugewandert sind, – nicht bzw. nicht ausreichend von der Regelförderung der Agenturen für Arbeit und Jobcenter erreicht werden (zum Beispiel auf Grund von kultur- und genderspezifischen Hürden), – keine oder nur geringe Praxis in der deutschen Sprache haben, – Bedarf an (digitalen) Basiskompetenzen haben und/oder – intensive Betreuung im Hinblick auf die Vereinbarkeit von Qualifizierung bzw. beruflicher Tätigkeit und Familie benötigen.

Wie wird gefördert: Finanzielle Förderung

Was wird gefördert: Teilnehmerinnenbezogene Projekte und Übergeordnete Vernetzungsstellen

Förderhöhe: Die Zuwendung wird im Wege der Projektförderung als Anteilsfinanzierung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die Zuwendung beträgt 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Dabei kommen die für die Zielgebiete des ESF Plus geltenden Interventionssätze zur Anwendung. Die Fördersätze betragen

– bis zu 40 Prozent ESF Plus-Mittel und 50 Prozent nationale öffentliche Mittel für das Zielgebiet Stärker entwickelte Regionen (hierzu gehören die alten Bundesländer mit Land Berlin und Region Leipzig, ohne Regionen Lüneburg und Trier),

– bis zu 60 Prozent ESF Plus-Mittel und 30 Prozent nationale öffentliche Mittel für das Zielgebiet Übergangsregionen (hierzu gehören die neuen Bundesländer mit Regionen Lüneburg und Trier, ohne Land Berlin und Region Leipzig). Eine zielgebietsübergreifende Förderung von Projektverbünden ist nicht vorgesehen. Es ist vorgesehen, dass mindestens ein Projektverbund je Bundesland gefördert wird. In allen Regionen sind mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben vom Zuwendungsempfänger als Eigenbeteiligung aufzubringen.

Die Eigenbeteiligung kann wie folgt erbracht werden:

– Eigenmittel oder Drittmittel, die als Barmittel oder durch direkte Personalausgaben für Projektpersonal (Personalgestellung) beim Zuwendungsempfänger oder Teilprojektpartnern anerkannt werden können. Hierfür ist ein entsprechender Nachweis zu erbringen.

– Drittmittel: zusätzliche öffentliche Mittel (kommunale oder Landesmittel), sofern diese Mittel nicht aus dem ESF Plus oder anderen EU finanzierten Fonds entstammen.

Förderdauer: bis 2027

Voraussetzungen: Allgemeine Antragsvoraussetzungen

Der Antrag muss Aussagen zu folgenden Punkten enthalten. Dazu sind gegebenenfalls Vorlagen, die von der Bewilligungsbehörde zur Verfügung gestellt werden, zu verwenden:

– Qualifiziertes Projektkonzept,

– Angaben zu quantitativen und qualitativen Zielen,

– Arbeits- und Zeitplan,

– bereichsübergreifende Grundsätze und ökologische Nachhaltigkeit,

– administrative und fachliche Eignung,

– Ausgaben- und Finanzierungsplan; die erforderlichen Ausgaben der Teilprojektträger sind im Finanzierungsplan gesondert auszuweisen,

– eine Erklärung zum Besserstellungsverbot,

– Nachweis der Vertretungsberechtigung,

– Erklärung zu den subventionserheblichen Tatsachen,

– Bestätigung der Bankverbindung,

– Bestätigung zum Eigenmittel-, Drittmittelanteil,

– Bonitätsbestätigung der Bank (Anwendungsbereich der BNBest-P-ESF),

– der für den Zuwendungsempfänger bzw. Teilprojektträger maßgebliche Tarifvertrag einschließlich einer gegebenenfalls vorhandenen Entgeltordnung,

– sofern relevant: Nachweis über die Vorsteuerabzugsberechtigung,

– Stellenprofil für Projektmitarbeitende.

Unterlagen: Informationen zu Unterlagen und Anträgen finden Sie unter dem unten angegebenen Link.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.