Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen"

Durch Unterzeichnung des Übereinkommens des Europarates zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt (Istanbul-Konvention) verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland zur Umsetzung umfassender Maßnahmen, die auf die Prävention und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, den Ausbau von Schutz und Unterstützungsleistungen Betroffener und die Gleichstellung der Geschlechter abzielen. Das Bundesförderprogramm „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ ist neben dem Runden Tisch von Bund, Ländern und Kommunen Teil des Gesamtprogramms der Bundesregierung zur Umsetzung der Istanbul-Konvention.

Ziel ist es, bekannte Lücken im Hilfesystem für gewaltbetroffene Frauen und ihre Kinder zu schließen und den bedarfsgerechten Ausbau des Hilfesystems in Deutschland weiter voranzubringen. Insbesondere soll es dabei auch um eine Verbesserung des Zugangs für bislang unzureichend erreichte Zielgruppen, wie beispielsweise Frauen mit Behinderungen, Frauen mit psychischen Erkrankungen, Frauen mit vielen Kindern oder älteren Söhnen oder auch Frauen in ländlichen Regionen gehen.

Wer fördert: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Laufzeit: bis 2024

Ansprechpartner

Bundesservicestelle „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“
An den Gelenkbogenhallen 2-6
50964 Köln
Telefon: 0221 3673-3328
Telefax: 0221 3673-53328
E-Mail: gegengewaltanfrauen@bafza.bund.de
Webseite: https://www.gemeinsam-gegen-gewalt-an-frauen.de/

Wer wird gefördert: Frauen, Frauenorganisationen

Wie wird gefördert: über finanzielle Zuwendungen

Was wird gefördert: Aus-, Um-, Neubau von Hilfseinrichtungen, Schutzeinrichtungen und Fachberatungsstellen oder ähnlichen Einrichtungen für gewaltbetroffene Frauen und deren Kinder im Rahmen eines innovativen Konzeptes zur Verbesserung des Schutzes und Unterstützung gewaltbetroffener Frauen und deren Kinder.

Förderhöhe: je nach Projektumfang

Förderdauer: je nach Projektumfang

Voraussetzungen: Beteiligung an Gesamtfinanzierung, vor Antragstellung genaue Aufstellung des Finanzierungsplanes und befürwortende Stellungnahme des jeweiligen Landes

Unterlagen: Benötigte Antragsunterlagen entnehmen Sie der unten angegebenen Webseite.

Antragsfristen: Aktuelle Fristen werden in Kürze veröffentlicht.

Hinweise:

Weitere Informationen finden Sie Hier.