Förderung über den Anerkennungszuschuss
Der Anerkennungszuschuss ist ein Förderinstrument des Bundes. Er richtet sich an Personen mit einem Berufsabschluss aus dem Ausland. Gefördert werden können Erwerbstätige, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, und Erwerbslose, die keine anderen Förderungen in Anspruch nehmen können.
Wer die Anerkennung oder eine Zeugnisbewertung beantragen will und ein geringes Einkommen hat, kann finanzielle Unterstützung durch den Anerkennungszuschuss erhalten. Auch Qualifizierungen können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.
Wer fördert: Der Anerkennungszuschuss wird vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gewährt. Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung.
Ansprechpartner
Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Mühlenstr. 34
09111
Chemnitz
Telefon: 0371 / 43 31 12 - 22
E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de
Webseite: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php
Wer wird gefördert: Migrant/-innen
Wie wird gefördert: Finanzielle Förderung
Was wird gefördert:
Prozess des Anerkennungsverfahrens einer im Ausland erworbenen Ausbildung oder eines Hochschulabschlusses:
Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens
Kosten für eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)
Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten
Förderhöhe: Kosten in Höhe von 100 bis maximal 600 Euro
Voraussetzungen:
- gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde.
- Einzelpersonen dürfen nicht mehr als 26.000 Euro brutto, Ehepaare und Lebenspartnerschaften nicht mehr als 40.000 Euro brutto im Jahr verdienen (Summe positiver Einkünfte abzüglich der Freibeträge für Kinder).
Unterlagen: Die benötigten Antragsunterlagen finden Sie unter dem Link unten.
Hinweise:
Seit Februar 2020 können auch die Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden, die im Rahmen der Anerkennung zur vollen Gleichwertigkeit führen sollen. Zuvor müssen im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation festgestellt worden sein, die mit Hilfe der Qualifizierung ausgeglichen werden können. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollten über eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) oder eine vergleichbare externe Bestätigung der Qualitätssicherung verfügen. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 Euro pro Person.
Weitere Informationen zum Anerkennungszuschuss und die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen finden Sie Hier.