Förderung über den Anerkennungszuschuss

Der Anerkennungszuschuss ist ein Förderinstrument des Bundes. Er richtet sich an Personen mit einem Berufsabschluss aus dem Ausland. Gefördert werden können Erwerbstätige, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, und Erwerbslose, die keine anderen Förderungen in Anspruch nehmen können.

Wer die An­er­ken­nung oder ei­ne Zeug­nis­be­wer­tung be­an­tra­gen will und ein ge­rin­ges Ein­kom­men hat, kann fi­nan­zi­el­le Un­ter­stüt­zung durch den An­er­ken­nungs­zu­schuss er­hal­ten. Auch Qua­li­fi­zie­run­gen kön­nen un­ter be­stimm­ten Vor­aus­set­zun­gen ge­för­dert wer­den.

 

Wer fördert: Der Anerkennungszuschuss wird vom Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gewährt. Die Mittel stellt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) zur Verfügung.

Ansprechpartner

Forschungsinstitut Betriebliche Bildung (f-bb) gGmbH
Mühlenstr. 34
09111 Chemnitz
Telefon: 0371 / 43 31 12 - 22
E-Mail: anerkennungszuschuss@f-bb.de
Webseite: https://www.anerkennung-in-deutschland.de/html/de/index.php

Wer wird gefördert: Migrant/-innen

Wie wird gefördert: Finanzielle Förderung

Was wird gefördert:

Prozess des Anerkennungsverfahrens einer im Ausland erworbenen Ausbildung oder eines Hochschulabschlusses:

Kosten für Gebühren und Auslagen des Anerkennungsverfahrens

Kosten für eine Zeugnisbewertung durch die Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)

Kosten für Übersetzungen, Beglaubigungen von Zeugnissen und Abschlüssen sowie Gutachten

Förderhöhe: Kosten in Höhe von 100 bis maximal 600 Euro

Voraussetzungen:

- gewöhnlicher Aufenthalt bzw. Hauptwohnsitz in Deutschland, unabhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Aufenthaltsstatus oder dem Staat, in dem die Ausbildung abgeschlossen wurde.

- Einzelpersonen dürfen nicht mehr als 26.000 Euro brutto, Ehepaare und Lebenspartnerschaften nicht mehr als 40.000 Euro brutto im Jahr verdienen (Summe positiver Einkünfte abzüglich der Freibeträge für Kinder).

Unterlagen: Die benötigten Antragsunterlagen finden Sie unter dem Link unten.

Hinweise:

Seit Februar 2020 können auch die Kosten für Qualifizierungsmaßnahmen gefördert werden, die im Rahmen der Anerkennung zur vollen Gleichwertigkeit führen sollen. Zuvor müssen im Anerkennungsverfahren wesentliche Unterschiede zur deutschen Berufsqualifikation festgestellt worden sein, die mit Hilfe der Qualifizierung ausgeglichen werden können. Die Qualifizierungsmaßnahmen sollten über eine Zertifizierung nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) oder eine vergleichbare externe Bestätigung der Qualitätssicherung verfügen. Die maximale Fördersumme beträgt 3.000 Euro pro Person.

Weitere Informationen zum Anerkennungszuschuss und die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen finden Sie Hier.